Stand: 20.05.2010
• Von mehr als 80 von den Verbänden analysierten vulkanischen Landschaftselementen (Berge, Kuppen, Hänge) waren bzw. sind nahezu alle von mehr oder weniger umfangreichem Gesteinsabbau betroffen. Mehrere ehemals markante Vulkanberge sind inzwischen schon völlig aus dem Landschaftsbild verschwunden.
• Der Gesteinsabbau hat das Landschaftsbild der Vulkaneifel schon derart beeinträchtigt, dass die Berechtigung des Zusatzes „Vulkan“ mehr und mehr in Frage gestellt werden muss und eine nachhaltige Nutzung der noch naturnahen Landschaft durch Tourismus oder gar als „Gesundheitslandschaft Vulkaneifel“ gefährdet ist.
• Die Ausweisung besonderer Landschaftselemente als Naturschutzgebiete (NSG) oder Naturdenkmale (ND) vermochte nicht, deren gänzliche oder teilweise Zerstörung zu verhindern. Bei vielen ND wurde der Schutzstatus sogar extra aufgehoben, um einen Gesteinsabbau zu ermöglichen.
• In den Festsetzungen des derzeit gültigen Regionalen Raumordnungsplans (ROP) werden auch mehrere äußerst markante ND und NSG als Rohstofflagerstätten ausgewiesen und sind somit durch einen potentiellen Gesteinsabbau gefährdet.
• Für weit über 30 aktuelle Abbaubetriebe liegen z.T. auf Jahrzehnte hinaus gültige Genehmigungen für die Gewinnung von Lava und Basalt vor. Somit sind sowohl die dortigen Arbeitsplätze als auch die ausreichende Versorgung mit dem Rohstoff über einen langen Zeitraum gewährleistet.
• Die Verbände begrüßen den früheren Beschluss des Kreistages des damaligen Landkreises Daun, keine neuen Gruben mehr erschließen zu lassen, auch wenn über die Ausweisung neuer Abbauflächen letztendlich das Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB) auf Grundlage des von der Planungsgemeinschaft der Region Trier aufgestellten ROP entscheidet. Die Verbände appellieren an alle Verantwortung Tragenden in den Räten der Orts- und Verbandsgemeinden sowie auf Kreisebene, mit dazu beizutragen, unsere einmalige Vulkanlandschaft dadurch zu erhalten, dass:
- der frühere Kreistagsbeschluss eines grundsätzlichen Verzichts auf Ausweisung neuer Abbauflächen nachhaltig unterstützt wird
- die Planungsgemeinschaft Trier veranlasst wird, die durch die Überlagerung als Rohstofflagerstätten gefährdeten ND und NSG bei der jetzigen Fortschreibung des ROP zu ihrem nachhaltigen Schutz nicht mehr als Rohstofflagerstätten oder gar Vorbehaltsgebiete für die Rohstoffgewinnung auszuweisen.
Steinbüche Liste hier als PDF herunterladen
Geschüzte Lava- oder Basaltvorkommen hier als PDF herunterlanden
Vorkommen, bei denen der ehemalige Schutz (ND/LSG) geändert wurde, hier als PDF herunterladen