Autobahn A1: BUND zum offenen Brief der IHK Trier

04. November 2026 | Mobilität, Klimawandel, Naturschutz

 (Jörg Farys / bund.net)

Mitte Oktober hat der BUND Rheinland-Pfalz einen Offenen Brief der IHK-Trier erhalten. Darin wird er aufgefordert, seine Verfassungsbeschwerde zum Gerichtsurteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Bau der A1 zurückzuziehen. Hierzu unsere Position: 

Der BUND hat die Verfassungsbeschwerde nicht leichtfertig eingelegt. Wir sehen unsere Grundrechte durch das Bundesverwaltungsgericht verletzt, weil es wesentliche Argumente aufgrund überzogener Anforderungen an unsere Darlegungspflicht nicht geprüft hat. Zudem hätte es unserer Auffassung nach entscheidungserhebliche Fragen zum europäischen Naturschutzrecht dem Europäischen Gerichtshof vorlegen müssen. Dazu gehört auch die Frage, ob der Bau der A1 tatsächlich aus Gründen der öffentlichen Sicherheit erforderlich ist. Wir sehen deshalb wichtige Gründe, die Entscheidung verfassungsrechtlich überprüfen zu lassen. Die Beschwerde zurückzuziehen, kommt für uns nicht infrage.

Die von der IHK angeführte Notwendigkeit des A1-Baus für die Region und die öffentliche Sicherheit sehen wir nicht. Die Anwohner*innen hätten längst entlastet werden können: durch eine Lenkung des Transitverkehrs auf vorhandene Autobahnen, Verbesserungen im bestehenden Straßennetz für den Ziel- und Quellverkehr und Verkehrsberuhigung in den Dörfern. Dafür hätte es keines jahrzehntelangen Wartens bedurft.

Hinzu kommt: Aktuell geht es um den Bau von zehn Kilometern einer insgesamt rund 25 Kilometer langen Strecke. Ob und wann die restlichen Abschnitte gebaut werden, ist völlig offen. Es wird also von einer vermeintlichen Sackgasse in die nächste gebaut.

Auch das Argument der öffentlichen Sicherheit überzeugt uns nicht. Die Sicherung von Lieferketten ist wichtig. Sie kann aber nicht bedeuten, dass wir immer neue Straßen bauen müssen, um Logistik und Lagerhaltung zu organisieren. Deutschland verfügt bereits über ein sehr dichtes Straßennetz.

Die IHK fordert zu Recht eine umfassende Betrachtung der Umweltbilanz. Diese muss aber auch die zusätzlichen Treibhausgasemissionen, den weiteren Flächenverbrauch und die unwiederbringlichen Eingriffe in wertvolle Lebensräume berücksichtigen. Eine nachhaltige Verkehrspolitik muss zudem Alternativen zum weiteren Straßenbau ernsthaft in den Blick nehmen.

Angesichts des enormen Investitionsbedarfs in vielen anderen Bereichen müssen wir außerdem fragen, ob wir uns ein Straßenbauprojekt leisten können, für das insgesamt 1,14 Milliarden Euro veranschlagt werden.

Siehe auch die Pressemitteilung vom 7.10.2026: BUND legt Verfassungsbeschwerde gegen A1-Urteil ein 

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