BUND Landesverband
Rheinland-Pfalz

BUND Rheinland-Pfalz reicht Klage ein: Vorratsrodung von 47 Hektar Wald für US-Militär-Hospital Weilerbach ohne Öffentlichkeitsbeteiligung nicht akzeptabel

31. August 2012 | Naturschutz, Wälder

Große Opfer für leere Versprechungen

Der BUND Rheinland-Pfalz reicht gegen den Bescheid des Bundesverteidigungsministeriums zur Waldrodung für einen  Neubau des US-Militär-Hospitals auf dem ehemaligen Munitionsdepot Weilerbach bei Kaiserslautern Klage beim Verwaltungsgericht Köln ein. In dem Bescheid wird die Rodung von 47 Hektar Wald freigegeben. Dabei wird die Anwendung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ausgeschlossen, nach welchem vor einer Entscheidung zwingend eine Beteiligung der Öffentlichkeit  erfolgen muss. Wegen angeblicher Dringlichkeit wird sogar der „sofortige Vollzug“ angeordnet. Hierbei geht es letztendlich auch um prinzipielle Fragen des Umgangs miteinander.

Aus Sicht des BUND ist der Bescheid klar rechtswidrig: Weder ist hier verteidigungspolitisch Gefahr im Verzug, noch ist ein neues Krankenhaus militärisch dringlich, da das jetzige Hospital in Landstuhl nicht so marode ist, wie behauptet wird. Der vorauseilende Gehorsam gegenüber dem Bündnispartner USA ist dann völlig fehl am Platz, wenn dabei die deutsche Rechtsstaatlichkeit ausgehöhlt wird. Hier sieht sich der BUND auch als Wächter der Demokratie und Bürgerbeteiligung. Gerade wenn mit dem Krankenhaus frühestens ab 2019 gerechnet wird, bleibt für ein Verfahren mit ordnungsgemäßer Öffentlichkeits¬beteiligung genug Zeit. Die angebliche Dringlichkeit ist auch deswegen offenkundig vorgeschoben, da die Behörden über die Planung spätestens bereits seit Sommer 2011 informiert sind.

Das Vorgehen ist auch in demokratiepolitischer Hinsicht empörend, weil es ersichtlich nicht mit „zwingenden Gründen der Verteidigung“ gerechtfertigt werden kann, sondern einzig „kurz und schmerzlos“ umweltbedenkliche Fakten geschaffen werden sollen.

Die Eile , mit der vorgegangen werden soll, ist auch deswegen unverständlich, weil die Wahrscheinlichkeit besteht, dass sowohl eine rechtliche Überprüfung des Vorhabens als auch der ungewisse Ausgang von Etatverhandlungen in Washington das Projekt nicht nur verzögern, sondern sogar verhindern könnten. Alleine die Gefahr, dass durch voreiligen Kahlschlag ein solches Areal sinnlos entwaldet würde, muss Widerstand auslösen.

Für Rückfragen:   

Dr. Holger Schindler, BUND-Landesvorsitzender, 06306 701505 oder 0152-28608515
Rechtsanwälte Philipp-Gerlach & Teßmer, RA Dirk Teßmer, 069-4003 40013
Michael Ullrich, BUND-Landesgeschäftstelle, 06131-62706-0


Mehr zum Thema Bürgerbeteiligung des BUND

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb