BUND Landesverband
Rheinland-Pfalz

Das Lieferkettengesetz – scharfes Schwert oder Schaufensterpolitik?

08. März 2022 | Nachhaltigkeit, Mainzer Appell

Diskussionsveranstaltung zum Lieferkettengesetz mit Zivilgesellschaft, Wirtschaftsstaatssekretärin und Landesvereinigung der Unternehmerverbände

Kontrovers und leidenschaftlich wurde bei der virtuellen Diskussionsveranstaltung des Bündnisses Faire Vergabe Rheinland-Pfalz in der vergangenen Woche debattiert. Ist das Lieferkettengesetz überhaupt wirksam, werden also Menschenrechte und Umwelt in den Lieferketten auch wirklich geschützt? Und was bedeutet das Gesetz für die Unternehmen in Rheinland-Pfalz? Diese Fragen wurden in dem Online-Format intensiv diskutiert.

„Ich bin sehr froh, dass wir als Bündnis Faire Vergabe Rheinland-Pfalz zu der Veranstaltung eingeladen haben. Wir hatten über 40 Teilnehmende, darunter viele Landtagsabgeordnete und Vertreter*innen zivilgesellschaftlicher Organisationen“, so Sabine Yacoub vom Landesverband Rheinland-Pfalz des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland. In der Diskussion wurden die unterschiedlichen Positionen und Einschätzungen der Beteiligten sehr deutlich. „Die aufrichtige und lebendige Debatte war wichtig. Denn unsere Kritik bleibt: Das Gesetz ist ein erster wichtiger Schritt - hat aber entscheidende Schwachstellen“, stellt Dr. Florian Pfeil vom Entwicklungspolitischen Landesnetzwerk Rheinland-Pfalz fest.

Susanne Wingertszahn vom Deutschen Gewerkschaftsbund Rheinland-Pfalz / Saarland fasste zum Abschluss der Veranstaltung zusammen: „Uns als Bündnis Faire Vergabe Rheinland-Pfalz hat auch interessiert, ob das Lieferkettengesetz Ansatzpunkte dafür gibt, auch bei den öffentlichen Beschaffungen öko-sozialen Kriterien mehr Bedeutung zukommen zu lassen. Dafür haben wir heute spannende Anregungen bekommen, die wir in die weitere politische Debatte einbringen werden.“

Das Bündnis Faire Vergabe Rheinland-Pfalz ist ein Zusammenschluss von Entwicklungspolitischen Landesnetzwerk, dem BUND, dem Deutschen Gewerkschaftsbund, verschiedenen kirchlichen Organisationen und dem Landesjugendring.

Zur Info:

Das Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen zur Einhaltung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in ihrer Lieferkette. Die Lieferkette umfasst alle Schritte, die zur Herstellung von Produkten und zur Erbringung von Dienstleistungen erforderlich sind - von der Gewinnung der Rohstoffe bis zur Lieferung an den Endkunden. Der Umfang der Sorgfaltspflichten der Unternehmen nimmt mit der Länge der Lieferkette ab. Ab 2023 gilt es zunächst für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten, ab dem Jahr 2024 wird der Schwellenwert auf 1.000 Beschäftigte abgesenkt.
Kritik am Gesetz gibt es an der tatsächlichen Reichweite der Regelungen und fehlenden zivilrechtlichen Haftungsverpflichtungen der Unternehmen.

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