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Rheinland-Pfalz

Artenschutz in der Entwicklungszone des Biosphärenreservats: Wanderimkerei darf Wildbienenbestand nicht vernichten

26. Juni 2020 | Gefährdete Tiere und Pflanzen, Landwirtschaft, Naturschutz, Wildbienen, Wälder

Blütenstand der Edelkastanie  (Georg Slickers / CC_BY-SA_2.0 (Wikimedia))

Der Massenansturm durch die Wanderimkerei zur Zeit der Kastanienblüte schafft am Haardtrand ein durchaus vermeidbares Problem, das im Interesse des Wildbienenschutzes regelbar ist. Mit diesem Anliegen hat sich Dr. Holger Schindler, Vorstandsmitglied des BUND Rheinland-Pfalz, mit gleichlautenden Schreiben an die zuständigen Behörden gewandt; so an die Chefs der Landkreise Südliche Weinstraße, Bad Dürkheim und der Stadt Neustadt wie auch an die Direktorin des Biosphärenreservats Pfälzerwald sowie an die Spitzen des Umwelt- und Landwirtschaftsministeriums (siehe hier).

Das Problem, das die Umweltschützer*innen umtreibt, hängt zusammen mit dem massenhaften Aufstellen von Beuten durch Wanderimker*innen aus ganz Deutschland, die angelockt werden durch die im Frühsommer stattfindende Blüte der Edelkastanie. Problematisch dabei ist, dass die Bienenvölker nicht nur in den zwei Wochen während der Kastanienblüte da sind, sondern auch schon wenige Wochen vorher ankommen, um dann oft bis in den Herbst herumzustehen um dadurch zu einer Existenzgefährdung für die örtlichen Wildbienen zu werden. Die Wildbienen aber gehören unverzichtbar zum ortstypischen Artenspektrum. Zum Bestäuben von Nutzpflanzen sind sie um einiges wichtiger als die Honigbiene. Dass all dies sich im Biosphärenreservat Pfälzerwald – Nordvogesen abspielt, verschärft das Problem.

In der viel zu langen Verweilzeit der Wanderbienen kommt es nicht nur durch extremen Nahrungsdruck zum Verhungern der Wildbienen. Auch viele Völker der Honigbienen attackieren sich gegenseitig aus oder infizieren einander mit Krankheiten und Parasiten. Fazit: Es kann nicht gut gehen, wenn Wanderimker beispielsweise in kleinen Tälern, wo 40 Beuten kein Problem wären, bis zu 600 Bienenvölker auf zwei bis drei Quadratkilometern konzentrieren.

Schindler meint, man könne „nicht regelmäßig das alarmierende Insektensterben beklagen, dann aber nichts dagegen tun.“ Es gebe Regeln für Wanderimker*innen, die von zuständigen Behörden durchzusetzen seien. So könne eine beantragte Wanderung auch verweigert werden, u. a. wenn naturschutzrechtliche Belange eine Genehmigung ausschließen. Dies ist besonders für Wildbienen der Fall, von denen laut Roter Liste in Deutschland knapp die Hälfte der Arten als gefährdet eingestuft wird. 

Es dürfe somit kein Dauerzustand sein, dass in vielen Abschnitten des Haardtrandes regelmäßig auf Trachtflächen von ca. zwei bis drei Quadratkilometern weit über die Blütezeit der Edelkastanie hinaus etwa 500-mal 30.000 Honigbienen zusätzlich der Natur aufgebürdet werden. Deshalb müsse der Zeitraum und die Menge der Honigbienen an die natürlichen Ressourcen angepasst werden.

Für Rückfragen:

Dr. Holger Schindler, 06306 701 505, 0152 2860 8515

Dr. Karl Giesen, 06345 4070226

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