BUND Landesverband
Rheinland-Pfalz

Baumfällungen am Glan unzulässig: BUND und NABU froh und erleichtert über Gerichtsentscheid - Naturschützer stoppen Rodungen von alten Bäumen am Glan mitten in der Brutzeit

11. Mai 2017 | Flüsse & Gewässer, Lebensräume, Naturschutz, Wälder

Die Landesverbände Rheinland-Pfalz von NABU und BUND freuen sich über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt, das die von der Wasserwirtschaft begonnen Baumfällungen und –kappungen am Glan für unzulässig erklärt hat.

„Wir sind sehr froh, dass das Gericht unsere Auffassungen voll bestätigt hat“, freut sich Dr. Holger Schindler, Landesvorsitzender des BUND und Gewässerökologe. Die Genehmigungsbehörden hätten das geltende Natur- und Artenschutzrecht sehr eigenwillig ausgelegt und seien nun vor Gericht damit komplett gescheitert.

In einem ersten Schritt sollten 76 für den Arten- und Gewässerschutz wertvolle alte Bäume am Glan zwischen Lauterecken und Odenbach gefällt werden. Am 27.4.17 wurde im Auftrag der Wasserwirtschaftsbehörde mit den Rodungen begonnen. Der BUND drängte an dem Tag mehrfach darauf, mit der Durchführung zu warten, bis diese Maßnahme rechtlich geklärt sei. Doch die Verantwortlichen wollten dem nicht folgen. So konnte erst gegen Mittag nach Rodung – bzw. Kappung von ca. 14 Bäumen per Eilentscheid ein Fällstopp erwirkt werden. „Wir können uns dieses übereilte Vorgehen und die befremdliche Genehmigungspraxis nur durch hohen politischen Druck erklären“, ergänzt Schindler.
Die Naturschützer konnten nun weitere Rodungen stoppen und verhindern, dass viele baum- und höhlenbewohnende Tiere in der Brut- und Jungenaufzuchtszeit gestört und getötet werden. Von den Maßnahmen sind zum einen baumhöhlenbewohnende Vogelarten, wie Spechte oder Kleiber und Fledermäuse und nestbauende Vögel betroffen. Zum anderen aber auch Vogelarten, die im Umfeld der Bäume am Boden oder in den Gebüschen brüten, wie Gebirgsstelzen oder Nachtigallen.

Der jetzige Erfolg ist für die Naturschützer jedoch nur ein erster Schritt. Alte und totholzreiche Bäume sind sowohl für den Artenschutz als auch den Gewässerschutz von besonders hoher Bedeutung. Der Glan ist dabei sich zu einem naturnäheren Gewässer zu entwickeln. Die geplanten Verkehrssicherungsmaßnahmen stehen dem völlig entgegen.
„Das Land muss seine Ziele, einen guten ökologischen Zustand des Glans zu erreichen und die touristische Nutzung  im Einklang mit dem Naturschutz zu fördern, auch wirklich ernst nehmen. Umfangreiche Verkehrssicherungsmaßnahmen gehören hier sicher nicht hin.“, fordert Schindler. Die Naturschutzverbände stehen für Gespräche mit der Wasserwirtschaft und den Naturschutzbehörden zur Verfügung.

Für Rückfragen:

Dr. Holger Schindler, Landesvorsitzender BUND Rheinland-Pfalz, 06306 701505
Bianca Goll, Naturschutzreferentin BUND Rheinland-Pfalz, 06131 62706-0 

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