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Rheinland-Pfalz

Beschleunigung für Natur- und Klimaschutz: Bundestag und Bundesrat müssen Bürgerrechte retten und Prioritäten setzen

15. Dezember 2022 | Energiewende, Klimawandel, Kohle, Lebensräume, Mobilität, Naturschutz, Wälder

Zu den Beratungen in Bundestag und Bundesrat über ein Gesetz zur Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher Verfahren im Infrastrukturbereich, erklären Antje von Broock, Geschäftsführerin beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und Sabine Yacoub, Landesvorsitzende des BUND Rheinland-Pfalz:

Antje von Broock: „Das ‚Gesetz zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich‘ beschneidet den Rechtsschutz für die Bürger*innen in Umweltbelangen und beschleunigt die Klima- und Biodiversitätskrise. Die Parlamentarier*innen aus Bund und Ländern müssen den Entwurf der Ampel-Regierung dringend nachbessern. Sie müssen dem pauschalen Beschleunigungswahn klare Grenzen zum Schutz von Mensch und Natur setzen. Der Gesetzentwurf beschleunigt keine Genehmigungen und setzt keine Prioritäten. Aber er schadet der naturverträglichen Bekämpfung der Klimakrise.

Der Verlust der Biodiversität schreitet rasant voran. Es droht eine Erderhitzung von weit über zwei Grad. Für klimaschädliche Vorhaben wie fossile Kraftwerke, Müllverbrennungsanlagen, Braunkohletagebaue, Flughäfen und unsinnige Straßen gibt es daher nur eine Lösung: Sie müssen gestrichen werden. Falsche Planungen, die dauerhaft Natur zerstören, Gesundheit der Menschen gefährden oder langfristig die Klimakatastrophe anheizen, müssen wirksam überprüft werden. Für eine echte Planungsbeschleunigung braucht es daher eine grundlegende Finanzierungs- und Verwaltungsreform mit ausreichend Personal für Naturschutz und naturverträgliche Infrastruktur, Standards für naturverträgliche Entscheidungen der Verwaltung und Kapazitäten für Öffentlichkeitsbeteiligung und Digitalisierung. Hier muss die Politik handeln – beschleunigt.“

Sabine Yacoub, ergänzt aus Ländersicht: „Viele Planungen stocken, weil es zu wenig Personal in den Behörden gibt, die Planungen und Anträge bearbeiten können. Deshalb müssen klare Prioritäten gesetzt werden - auch in Rheinland-Pfalz. Klimaschädliche Vorhaben, wie der Bau der A1 durch die Eifel, der Ausbau der A643 durch den Mainzer Sand oder der B10 durch den Pfälzerwald, die geplanten Ortsumgehungen an den Bundesstraßen B8 und B50 zwischen Altenkirchen und Weyerbusch und an der B248 bei Straßenhaus müssen ausgesetzt werden. Das Land muss sich auf den Erhalt unserer Lebensgrundlagen – also die Bekämpfung des Klimawandels und des Artensterbens – konzentrieren. Also auf Energie- und Mobilitätswende und den Aufbau einer Biotopvernetzung, um das Artensterben zu stoppen. Dies ist in einem ehrlichen Dialog mit der Zivilgesellschaft machbar. Dafür braucht es keinen Abbau von Beteiligungsrechten.“ 

Kontakt:
Magnus Wessel, BUND-Naturschutzexperte, 030-275-86-543, magnus.wessel(at)bund.net

Sabine Yacoub, Landesvorsitzende BUND Rheinland-Pfalz, 0174-99719892, sabine.yacoub(at)bund-rlp.de

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