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Gutachten zur Rheinbrücke bei Bingen BUND fordert: Landkreise müssen Ergebnis akzeptieren – keine weitere Verschwendung von Steuergeldern

19. Mai 2021 | Lebensräume, Naturschutz, Mobilität

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Rheinland-Pfalz sieht sich durch das kürzlich vorgestellte Gutachten zur Rheinbrücke bei Bingen in seiner Einschätzung bestätigt. Im Gutachten wird dargestellt, dass das Vorhaben nur realisierbar ist, soweit es aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses notwendig ist und keine zumutbaren und verträglicheren Alternativen vorliegen. Im Weiteren wird ausgeführt, dass dieses zwingende öffentliche Interesse offenbar nicht vorliegt und ein optimierter Fährbetrieb eine zumutbare Alternative darstellt.

„Ich erinnere mich nicht daran, schon mal eine so deutliche Absage an ein Straßenbauprojekt in einem vom Wissing-Ministerium bzw. dem LBM beauftragten Gutachten gelesen zu haben“, formuliert Sabine Yacoub, BUND-Landesvorsitzende. „Es gab noch nie eine feste Rheinquerung zwischen Mainz und Koblenz für den Straßenverkehr. Warum sollte dies ausgerechnet in Zeiten der Verkehrswende notwendig sein?“

Ähnlich wie bei der geplanten Mittelrheinbrücke bei St. Goar / St. Goarshausen werde eine solche Brücke auch bei Bingen deutliche Nachteile für die Bürger*innen durch Wegfall von Fährverbindungen und damit einhergehende Umwege haben. Ganz zu schweigen von den vielfältigen Schädigungen der Natur, die in dem jetzt vorgelegten Gutachten beschrieben werden und die den BUND in seinen Auffassungen bestätigt. Zitat aus dem Gutachten: „Es hat sich gezeigt, dass die Bedeutung des lnselrheins für die Fauna und Flora, besonders für die Brut- und Rastvögel, so hoch ist, dass ein Querbauwerk über den Rhein zwischen Bingen und Rüdesheim nicht mit der Funktion des Raumes für die Natur in Einklang zu bringen ist. Vor allem durch die naturnahe Entwicklung in weiten Teilen des Untersuchungsraumes … ist die Bedeutung des Raums in den letzten Jahren sogar noch weiter gestiegen.“

Die geringe Bedeutung der Brücke für die Verkehrsentwicklung zeigt sich auch dadurch, dass sie aktuell in keinem Bedarfsplan, weder vom Bund noch vom Land, enthalten ist.

Die von Landrätin Dorothea Schäfer ins Spiel gebrachte Möglichkeit, dennoch ein Raumordnungsverfahren einzuleiten, um darüber die Brücke doch noch durchzusetzen, kritisiert Yacoub scharf: „Das Ergebnis des Gutachtens ist eindeutig. Die Realität muss nun endlich von der Politik akzeptiert werden. Die Brückenpläne müssen endgültig begraben werden! Alles andere wären verschleuderte Steuergelder!“

Für Rückfragen:
Sabine Yacoub, 0174-9971892

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