Neues EU Gesetz "Nature Restoration Law" unterstützt Ziele der Naturschutzverbände

11. Juli 2024 | Naturschutz, Lebensräume, Quellen und Bäche, Flüsse & Gewässer, Wälder

Das kürzlich verabschiedete "Nature Restoration Law" (Verordnung zur Wiederherstellung der Natur) der Europäischen Union stellt einen bedeutenden Fortschritt im Kampf für den Erhalt und die Wiederherstellung unserer natürlichen Lebensräume dar. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Rheinland Pfalz begrüßt dieses wegweisende Gesetz, das die Rahmenbedingungen für die Arbeit aller Naturschutzverbände verbessern könnte.

Gavin Grosvenor Pressesprecher vom BUND Rheinland-Pfalz erklärt: "Mit dem 'Nature Restoration Law' setzt die EU ambitionierte Ziele zur Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme, zur Wiederansiedlung bedrohter Arten und zur Bekämpfung des Biodiversitätsverlusts. Das Gesetz legt fest, dass bis 2030 mindestens 20 % der geschädigten Land- und Meeresökosysteme in der EU wiederhergestellt werden müssen. Dies beinhaltet Maßnahmen wie die Wiederherstellung von Mooren, die Renaturierung von Flusslandschaften und die Förderung naturnaher Wälder."

"Die Verordnung bietet auch große Chancen für Rheinland-Pfalz", meint BUND-Landesvorsitzende Sabine Yacoub. "Gerade im Bereich der Quellen und kleineren Bachläufe besteht noch ein großes Renaturierungspotential. Wenn wir hier vorankommen, können wir viel für die biologische Vielfalt und auch für den Wasser- und Hochwasserschutz erreichen."


Unterstützung für Naturschutzprojekte
Für den BUND Rheinland-Pfalz bedeutet das neue Gesetz eine Unterstützung in mehreren Bereichen:

  • Finanzierung: Durch das Gesetz sollen Mittel aus EU-Fonds zur Verfügung gestellt werden, die direkt in lokale Naturschutzprojekte fließen können.
  • Rechtliche Rahmenbedingungen: Das „Nature Restoration Law“ schafft klare rechtliche Vorgaben, die den Schutz von Lebensräumen und Arten auf eine solide gesetzliche Basis stellen. Dies könnte es dem BUND zukünftig erleichtern Schutzmaßnahmen durchzusetzen und rechtliche Schritte gegen Umweltschäden zu unternehmen.
  • Partnerschaften und Kooperationen: Das Gesetz fördert die Zusammenarbeit zwischen staatlichen Stellen, Wissenschaftlern*innen, Landwirt*innen und Naturschutzorganisationen. Der BUND Rheinland-Pfalz kann so von einem erweiterten Netzwerk profitieren, das Wissen, Ressourcen und Erfahrungen bündelt, um gemeinsame Ziele effizienter zu erreichen.
  • Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung: Mit den neuen EU-Vorgaben wird das Thema Naturschutz stärker in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt. Der BUND möchte diese gesteigerte Aufmerksamkeit nutzen, um über die Bedeutung von Naturschutzprojekten zu informieren und mehr Menschen für ehrenamtliches Engagement zu gewinnen.

Olaf Bandt, Bundesvorsitzende des BUND Deutschland kommentiert: "Die Verabschiedung des EU-Renaturierungsgesetzes durch die europäischen Umweltminister*innen ist ein Riesenerfolg für den Schutz der Natur. Es ist die wichtigste Initiative im europäischen Naturschutz seit 30 Jahren und ein Zeichen der Hoffnung, dass am Ende des mehr als zweijährigen Gesetzesprozesses nun dieser finale Beschluss steht. Es reicht nicht länger, die Natur nur zu bewahren: Damit die Natur uns vor Katastrophen und der Klimakrise schützen kann, müssen Ökosysteme wie Flüsse, Wälder und Moore dringend großflächig renaturiert werden. Auf europäischer Ebene braucht es jetzt Naturschutz-Fonds, damit die Ziele aus dem Gesetz erreicht werden können. Und es liegt nun an der Bundesregierung: Sie muss sich unverzüglich an die Arbeit machen und die europäischen Vorgaben in Zusammenarbeit mit allen maßgeblichen Akteuren zügig und vollständig umsetzen".

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