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OVG Koblenz: Wasserrahmenrichtlinie muss berücksichtigt werden, Verhandlung zu geplanter Wasserkraftanlage an der Lahn in Bad Ems wird bis zu EuGH-Entscheidung ausgesetzt

23. Oktober 2014 | Energiewende, Flüsse & Gewässer, Nachhaltigkeit, Naturschutz, Ressourcen & Technik

Das Verfahren des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Rheinland-Pfalz gegen die Genehmigung einer Wasserkraftanlage in Bad Ems wurde vom 1. Senat des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) in Koblenz ausgesetzt. Der BUND hatte in seiner Klage geltend gemacht, dass die Genehmigung der Anlage gegen die Wasserrahmenrichtlinie verstoße, da es beim Anlagenbau zu einer Verschlechterung des ökologischen Zustandes, insbesondere der Fischdurchgängigkeit, der Lahn komme. Diese Tatsache sei von der SGD als Genehmigungsbehörde und auch im erstinstanzlichen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht nicht berücksichtigt worden.

„Wir freuen uns, dass das OVG die Bedeutung der Wasserrahmenrichtlinie erkannt hat“, begrüßt Dr. Heinz Schlapkohl, Sprecher des BUND-Arbeitskreises Wasser, den Verhandlungsverlauf. „Das Gericht hat unsere Auffassung bestätigt, dass eine Prüfung fehlt, ob die geplante Wasserkraftanlage gegen das Verschlechterungsverbot der Wasserrahmenrichtlinie verstößt. Das ist ein erster Erfolg“, betont Dr. Schlapkohl.

Das Verfahren sei jedoch vom OVG zunächst ausgesetzt worden, da dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zurzeit ein Verfahren zum Ausbau der Weser vorläge, in dem die Frage behandelt werde, wie das Verschlechterungsverbot gemäß Art. 4 der Wasserrahmenrichtlinie auszulegen sei. Hierzu gebe es unterschiedliche Interpretationen, wie stark der Eingriff sein müsse, um als Verschlechterung gewertet zu werden. Das OVG wolle die Entscheidung des EuGH abwarten, da die Beurteilung der Verschlechterung nach Wasserrahmenrichtlinie ein wichtiger Aspekt im vorliegenden Fall sei.  

„Wir hoffen, dass der EuGH klarstellt, dass die Wasserrahmenrichtlinie sich gegen jede Verschlechterung des Gewässers richtet“, betont Harry Neumann, BUND-Landesvorsitzender, und hebt noch einen weiteren Aspekt hervor: Das OVG habe anklingen lassen, dass für die Genehmigung der geplanten Wasserkraftanlage je nach Ergebnis der EuGH-Entscheidung eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bestehe. Die Behörden hatten lediglich eine sogenannte Vorprüfung gemacht. „Immer wieder wird von den Behörden im Zweifelsfall auf die UVP verzichtet, obwohl sie erforderlich ist. Wie dieses Verfahren einmal mehr zeigt, führt das zu ungenügenden Prüfungen und rechtswidrigen Genehmigungen“, so Harry Neumann. Im Interesse der Natur und der Planungssicherheit fordert er eine bessere gesetzliche Regelung dieses Bereichs.  

Für Rückfragen:
Harry Neumann, BUND-Landesvorsitzender: 02626-926441 oder 01577-95 75 158
Heinz Schlapkohl, BUND-AK Wasser, 06353-3318
Sabine Yacoub, BUND-Landesgeschäftsführerin, 06131-62706-0 oder 0174-9971892

 

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