BUND Landesverband
Rheinland-Pfalz

Straßenhaus verkehrsberuhigen, nicht einschnüren!

30. November 2021 | Naturschutz, Nachhaltigkeit, Ressourcen & Technik, Mobilität

BUND sieht auch unter der Ampel-Regierung weder eine Notwendigkeit noch Chancen für den Bau der B 256-Umgehung

Bildautor: Tischler

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Rheinland-Pfalz, wendet sich auch weiterhin gegen jeglichen Neubau einer Ortsumgehung der Bundesstraße 256 in Straßenhaus. Bereits im Mai 2018 hatte der Umweltverband in seiner Stellungnahme im Zuge des Planfeststellungsverfahrens eine Neutrassierung gänzlich abgelehnt.

„Zu groß sind die negativen Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wald, Wasser, Landschaft, Arten und Klima. Lärm und Luftverschmutzung würden in andere Ortsbereiche verlagert sowie Bodenversiegelung und Landschafts­zerschneidung unausgleichbar weiter vorangetrieben,“ fasst das Koblenzer BUND-Landesvorstands­­mitglied Egbert Bialk die Bedenken der damaligen Einwendung zusammen.

Der BUND geht noch weiter: „Hauptkritikpunkt ist aber, dass weder umweltverträgliche Alternativen, zum Beispiel kleine ortsangepasste Verbesserungen, überhaupt in Betracht gezogen noch die Wirkung auf die völkerrechtlich verbindlichen Klimaziele aus dem Paris-Abkommen in den Blick genommen wurden. Der Bundesverkehrs­wegeplan 2030, der die gesetzliche Planrechtfertigung sein soll, verstößt gegen EU-Umweltrecht und ist aus unserer Sicht verfassungswidrig. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom März 2021, so unser aktuelles Rechtsgutachten (1), bestätigt prinzipiell auch unsere Einwendungen im Fall Straßenhaus, die wir bereits vor mehr als drei Jahren ausführlich vorgebracht haben,“ so Bialk.

Da diese grundlegende Problematik auch in Berlin bekannt ist für viele der rund 1000 bundesdeutschen Verkehrs­projekte, wurden nach dem Verfassungsgerichtsurteil die Klimaziele und Maßnahmen gesetzlich verschärft und im neuen Koalitionsvertrag die Neuaufstellung des „Bundesverkehrswegeplanes 2040“ (2) vereinbart. Bis zur Verabschiedung dieses Planes strebt die Ampel-Koalition „einen neuen Infrastrukturkonsens bei den Bundes­verkehrswegen“ an, heißt es dort. In einem „Dialogprozess“ mit Verbänden soll sich über neue Prioritäten der Projekte aus dem bestehenden Plan verständigt werden. Bialk: „Hier wird es mit den Umweltverbänden keinen Konsens für eine vordringliche, zeitnahe Genehmigung der Ortsumgehung Straßenhaus geben, auch wenn der neue Verkehrsminister Wissing noch so viel Einfluss hat und Druck macht.“

Der BUND empfiehlt, wie übrigens auch bei der umstrittenen Umgehung der B 8 bei Weyerbusch im Nachbarkreis Altenkirchen, die schrittweise Verkehrsberuhigung der Ortsdurchfahrt. Kreisel, gesicherte Querungen für Fußgänger und abschnittsweise Tempolimits im Zentrum würden die Sicherheit und Lebensqualität erhöhen. Die Natur, der Handel und die Grundlagen der Landwirtschaft blieben erhalten, und das Dorf würde nicht weiter eingeschnürt und letztlich auch viel Steuergeld gespart. „Aber damit muss man im Interesse der Menschen und der Natur jetzt anfangen statt von der großen autogerechten Lösung zu träumen“, fordert Egbert Bialk.

  1. Rechtsgutachten des BUND Bundesverbands zum Bundesverkehrswegeplan: https://www.bund.net/service/presse/pressemitteilungen/detail/news/bund-rechtsgutachten-bundesverkehrswegeplan-ist-verfassungswidrig-neue-bundesregierung-muss-fernstrassenbau-sofort-stoppen/
  2. „Mehr Fortschritt wagen“, Koalitionsvertrag der SPD/Grünen/FDP, S. 48f

Weitere Informationen: Egbert Bialk, Kontaktdaten siehe oben

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