BUND Landesverband
Rheinland-Pfalz

Glyphosat im Wingert? Nicht innerhalb von Naturschutzgebieten.

11. August 2018 | Flüsse & Gewässer, Landwirtschaft, Naturschutz, Quellen und Bäche, Wildbienen, Lebensräume, Gefährdete Tiere und Pflanzen, Chemie, BUND, Bundestagswahl

Wenn der Wingert oder der Acker im Natursschutzgebiet liegt, darf kein Glyphosat gespritzt werden. Klar! Sagen Naturschützer. Aber so klar war das jahrelang nicht.

Blumenwiese Blumenwiese  (BUND)

Rechtsgrundlage ist Paragraph 4 der Pflanzenschutz-Anwendungsverordung, die den Einsatz des Totalherbizids Glyphosat in Naturschutzgebieten ausnahmslos verbietet und damit strafbar macht. Das Verbot betrifft auch weitere Stoffe, wie etwa das Insektizid Imidacloprid, ein Wirkstoff aus der Gruppe der Neonicotinoide. Die Rheinpfalz berichtete am 28.6.2018.

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