Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Rheinland-Pfalz hat die Kanzlei BAUMANN Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB (Würzburg/Leipzig/Hannover) beauftragt, gegen die Zulassung des Hauptbetriebsplans für den Bergbaubetrieb „Otterstadt“ zum Vorteil der Firma Neptune Energy Deutschland GmbH durch das Landesamt für Geologie und Bergbau Klage zum Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße zu erheben. Die Beauftragung erfolgte nach entsprechend positiven Voten der Kreisgruppen und des Landesvorstands des BUND.
Seit mehr als acht Jahren beschäftigt den BUND der Plan des Erdölunternehmens, zwischen Otterstadt und Waldsee auf einer landwirtschaftlichen Fläche und in einem regionalen Grünzug in eine Ölexploration einzusteigen. Der BUND hat zunächst intensiv die dortigen Bürger*innen unterstützt, die den Widerstand gegen diese Pläne auf lokaler Ebene entwickelten. Alle unsere Bemühungen in Stellungnahmen zielten darauf ab, eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das Ersteinrichten eines Bohrplatzes sowie zur Durchführung einer Erkundungsbohrung an dieser Stelle zu erreichen. Ist dieser Bohrplatz für eine Erkundungsbohrung genehmigt und gebaut, können weitere Bohrungen für diesen Bohrplatz beantragt und auch eine wirtschaftliche Gewinnung von Erdöl bis unter 500 t/Tag erfolgen, ohne dass in einem umfangreichen Genehmigungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung die maßgeblichen Umweltauswirkungen überprüft werden. Auch die betroffene Gemeinde hatte zuletzt Widerspruch gegen die Genehmigung eingelegt, welcher aber ebenso wie der Widerspruch des BUND sowie eines Landwirtschaftsbetriebs zurückgewiesen wurde.
Seit 2015 haben die ehrenamtlich Tätigen des BUND viele Gespräche und Diskussionen geführt sowie zahlreiche Stellungnahmen abgegeben. Ungleich viel mehr Zeit haben die engagierten Bürger/Mandatsträger vor Ort in ihrer Gemeinde aufgewendet. Es ist nur logische Konsequenz, dass nun eine Klage des BUND erfolgt – auch in Solidarität mit den betroffenen Gemeinden. Der BUND setzt sich insbesondere dafür ein, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung vor einer Bohrplatzerrichtung und nicht während des laufendem Betriebs durchgeführt wird, damit die tatsächlichen Auswirkungen des Vorhabens auch erkennbar und ausreichend gewürdigt werden können.
Für Rückfragen:
Sabine Yacoub, 0174-9971892