BUND Landesverband
Rheinland-Pfalz

BUND-Klage gegen Rheinbrücke: Oberverwaltungsgericht Koblenz erklärt Planfeststellungsbeschluss für rechtswidrig

06. November 2019 | Klimawandel, Mobilität

BUND wird Urteilsbegründung prüfen und sich für die Einhaltung der naturschutzrechtlichen Vorgaben einsetzen

Koblenz. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)Landesverband Rheinland-Pfalz begrüßt, dass der Planfeststellungsbeschluss für eine zusätzliche Straßenbrücke über den Rhein zwischen Wörth und Karlsruhe vom Oberverwaltungsgericht Koblenz für rechtswidrig erklärt wurde. Verwundert zeigt sich der BUND darüber, dass das Gericht die angeführten naturschutzrechtlichen und verkehrlichen Argumente ansonsten als nicht durchgreifend erachtet hat. Der BUND wird nach Zustellung des Urteils die Begründung auswerten und die nächsten Schritte prüfen. „Der vorliegende Planfeststellungsbeschluss ist verkehrs- und klimapolitisch ein falsches Signal. Er ermöglicht eine Ausweitung des Straßenverkehrs und missachtet naturschutzrechtliche Vorgaben der EU. Insbesondere der durch die neue Brücke geförderte transeuropäische Lastwagenverkehr wird für mehr Schadstoffe, Lärm und Klimagasausstoß sorgen“, erklärt Karin Marsiske von der BUND Kreisgruppe Südpfalz. Der BUND hat im Verfahren aufgezeigt, dass das Land Rheinland-Pfalz die in der EU geltende Vogelschutzrichtlinie nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat. Daher wird der Verband auch insofern prüfen, ob weitere rechtliche Schritte notwendig sind. „Erst wenn alle Maßnahmen, die für Natur- und Artenschutz vorgesehen sind, umgesetzt wurden und auch funktionieren, kann mit dem Bau begonnen werden. Das bedeutet, wenn zum Beispiel der Purpurreiher sich nicht auf seiner Ausgleichsfläche ansiedelt, wird die Brücke nicht gebaut“, ergänzt Marsiske.

Für Rückfragen:

  • Karin Marsiske, BUND Kreisgruppe Südpfalz,  0151 12731161

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