BUND Landesverband
Rheinland-Pfalz

BUND kündigt Klage an gegen Feriendorf mit Sportboothafen an der Mosel

17. März 2016 | Flüsse & Gewässer, Lebensräume, Mobilität, Naturschutz

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Rheinland-Pfalz zeigt sich enttäuscht über die Genehmigung des Sportboothafens für das geplanten Feriendorf an der Mosel.

Große Enttäuschung über die Genehmigung des Bauvorhabens „Marina Weingarten mit Hafen für Sportboote“ in Zell/Briedel

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Rheinland-Pfalz zeigt sich enttäuscht über die Genehmigung des Sportboothafens für das  geplanten Feriendorf an der Mosel. „Das geplante Bauvorhaben ist ein massiver Eingriff in die Landschaft. Aus unserer Sicht ist dieser so gravierend für den Arten- und Landschaftsschutz, dass die Genehmigung nicht zu rechtfertigen ist“, betont BUND-Landesvorsitzender Holger Schindler. Er bedauere außerordentlich, dass die SGD Nord als Genehmigungsbehörde den Naturschutz bei der Prüfung offenbar außer Acht gelassen und somit möglicherweise rechtswidrig gehandelt habe.

Das Feriendorf ist mitten im Landschaftsschutzgebiet geplant. Es soll an einem im Süden liegenden Gleithang direkt gegenüber des europäischen Vogelschutz-Gebiets „Wälder zwischen Wittlich und Cochem“ gebaut werden. Hierdurch ginge ein wichtiges Nahrungshabitat für die im Schutzgebiet lebenden seltenen Vogel- und auch Fledermausarten verloren.

Viele  nach Gesetz streng geschützten Tierarten sollten umgesiedelt werden oder sich einen neuen Lebensraum suchen, darunter Wanderfalke, Zippammer, Rotmilan, Uhu, Schwarzspecht, Schlingnatter, Mauereidechse, Zauneidechse, Mopsfledermaus und Großer Abendsegler. Neben dem direkten Lebensraumverlust komme es zur Beunruhigung und Vertreibung durch massive Baumaßnahmen und Lärmbelästigung durch Motorboote. Geplante Zufahrten würden die Auen entlang dieses Teils der Mosel zerstören.

Der BUND hat sich seit Beginn der Planung intensiv mit dem Bauvorhaben befasst und sich ablehnend dazu geäußert. In vielen verschiedenen Planebenen -  Raumordnerischer Entscheid, Flächennutzungsplanung und Bauplanung sowie auch im wasserrechtlichen Verfahren für den Hafen - haben sich die Aktiven der BUND-Kreisgruppe kritisch eingebracht und Einwände erhoben. 

Schindler kündigt an, dass der BUND die Genehmigung juristisch überprüfen lassen wolle: „Gemeinsam mit unserer Kreisgruppe und der örtlichen Bürgerinitiative wird der Landesverband Gutachter und Rechtsanwälte beauftragen, um nun den Klageweg zu bestreiten“. Rechtskräftige Urteile in vergleichbaren Fällen habe die Genehmigungsbehörde außer Acht gelassen. Bereits seit 6 Jahren nenne der BUND den Behörden naturschutzfachliche Gründe, die einer Genehmigung im Wege stünden. Leider bleibe nun nur noch der Klageweg.

Spenden zur weiteren Unterstützung der Arbeit des BUND sind herzlich willkommen. Näheres auf der Homepage der BUND-Kreisgruppe Cochem-Zell: cochem-zell.bund-rlp.de

Für Rückfragen:

BUND-Kreisgruppe Cochem-Zell: Stellv. Vorsitzender Peter Stork 06542 – 4298
BUND Landesverband RLP: Geschäftsführerin Sabine Yacoub 06131 – 627060 oder 0174-9971892
BI Zeller Hamm: Dr. Gabriele Klaus 06542 – 960421 

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