BUND Landesverband
Rheinland-Pfalz

BUND schreibt an Bundestagsabgeordnete

29. November 2006 | Chemie, Landwirtschaft

Novellierung des Gentechnikgesetzes

Region soll selbst entscheiden dürfen

In einer so kleinräumig strukturierten Region wie Rheinland-Pfalz muss es möglich sein, dass die Regionen selbst darüber entscheiden können, ob auf ihrem Gebiet gentechnisch veränderte Organismen (GVO) angebaut werden. In Österreich und Polen sowie in anderen Nachbarländer Deutschlands sehe man dies viel selbstverständlicher. Diese Forderung ist Teil eines Schreibens, das BUND-Landesvorsitzende Heidelind Weidemann zur bevorstehenden Novellierung des Gentechnikgesetzes an sämtliche rheinland-pfälzische Mitglieder und Stellvertreter in den Bundestagsausschüsse für Landwirtschaft, Umwelt, Forschung und Wirtschaft gerichtet hat.

Die Verfasserin betont die grundsätzliche Gleichrangigkeit des Rechts auf Einsatz gentechnisch veränderten Saatguts mit dem Recht auf gentechnikfreie Produktion.

Daher bedürfe es auch einer seriösen Regelung der Haftungs- und Koexistenzfrage, die eine Nachbarschaft zwischen gentechnikfreiem - ob konventionell oder ökologisch - und gentechnisch verändertem Anbau von vornherein verbiete. Die generell geltende Verschuldungshaftung dürfe nicht zugunsten der Konzerne auf den Kopf gestellt werden. Vielmehr sei ein eventueller Haftungsfonds in erster Linie von den Gentech-Konzernen und in zweiter Linie von den Anwendern, keineswegs aber von den Steuerzahlern zu finanzieren. Der Bürger, der zu einem hohen Prozentsatz Gentechnik auf dem Acker ablehne, dürfe nicht in Haftung genommen werden für Folgen, die er „weder gesetzt noch gewollt“ habe.

Ulrich Mohr, BUND Rheinland-Pfalz (Pressesprecher) 

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