BUND Landesverband
Rheinland-Pfalz

EU-Beschwerde gegen Jockgrim

26. Juni 2006 | Naturschutz

Gegen sinnlose Naturzerstörung: BUND und NABU legen EU-Beschwerde gegen Planungen in Jockgrim ein

JOCKGRIM. Um eine politisch gewollte, aber völlig unsinnige Naturzerstörung im südpfälzischen Jockgrim (Kreis Germersheim) doch noch stoppen zu können, haben die Landesverbände von BUND und NABU am 6. Juni 2006 bei der Europäischen Kommission Beschwerde eingelegt. Es geht dabei um die „Ortsrandstraße Teil 2“ und das Neubaugebiet „Waldäcker Nord“. Beide Planungen würden geschützte Biotope und Arten nachweislich erheblich beeinträchtigen bzw. zerstören. Betroffen sind wichtige Bestandteile gleich zweier europäischer Schutzgebiete – das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) „Bienwaldschwemmfächer“ und das Vogelschutzgebiet „Bienwald und Viehstrichwiesen“. Der Beschluss wurde gefasst, obwohl weder gezeigt wurde, dass es für die beiden geplanten Projekte keine Alternativen gibt, noch die Notwendigkeit dieser Projekte aufgezeigt wurde.

Diese Schritte sind jedoch nach EU-Recht unerlässliche Voraussetzung, wenn man in einem FFH- oder Vogelschutzgebiet Bauvorhaben umsetzten möchte, die die Natur erheblich schädigen.

Das Gebiet ist mit gutem Grund unter europäischen Schutz gestellt worden. So ist es ein Kernlebensraum für den Wiedehopf. Für viele weitere Vögel wie den Ziegenmelker, die Heidelerche, den Neuntöter und verschiedene Spechtarten ist die strukturreiche Fläche mit ihren alten Obstbäumen von großer Bedeutung. Die von der Zerstörung betroffenen extensiven Mähwiesen lassen sich kaum, wenn überhaupt, nur über einen äußerst langen Zeitraum an einer anderen Stelle ersetzen. Außerdem wachsen im Gebiet sehr seltene Silbergras-Rasen, die von den Bauprojekten stark beeinträchtigt würden.
Diese wertvollen Flächen, die auch eine wichtige Funktion für die Naherholung haben, sollen nun für den Bau einer Straße weichen, deren Nutzen nicht nachgewiesen wurde. Im Gegenteil: So bescheinigen Gutachten, dass durch den Straßenbau zusätzlicher Verkehr in die Gegend gezogen würde. Zu diesem Ergebnis kommt auch das von der Gemeinde beauftragte Gutachten: Bei lediglich 14 % (PKW) bzw. 20 % (LKW) des Verkehrs handelt es sich um Durchgangsverkehr. In weiteren Gutachten wird darauf hingewiesen, dass sich durch die Ortsrandstraße eine durchgehende Ausweichstrecke für die A 65 ergäbe, was zu einem deutlichen Anstieg des Verkehrsaufkommens im Raum Jockgrim führen würde.

Die beiden Naturschutzverbände fordern die Gemeinde auf, das Projekt nicht weiterzuverfolgen und die Stellungnahme der Europäischen Kommission abzuwarten. Bis dahin sollte die Zeit genutzt werden, um ein intelligentes Konzept zur Verkehrsberuhigung und zur Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs zu entwickeln. Das käme dann sowohl Natur als auch den Bürgen von Jockgrim und nicht zuletzt dem Steuerzahler zugute.


Der Text der Beschwerde, die Gutachten und auch weitere Auskünfte sind erhältlich bei:

Sabine Yacoub, BUND Rheinland-Pfalz, Gärtnergasse 16, 55116 Mainz, 06131/231973, sabine.yacoub@bund-rlp.de

Friedrich Wulf, NABU Rheinland-Pfalz, Frauenlobstr. 15-19, 55118 Mainz, 06131/14039-22, Friedrich.Wulf@NABU-RLP.de

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