BUND Landesverband
Rheinland-Pfalz

Hochwasserschutzgesetz

13. Februar 2005 | Flüsse & Gewässer

Hochwasserschutzgesetz auf der Kippe Conrad blamiert ihren Kanzler

Es soll durchgesetzt werden, dass nach wie vor Wohnhäuser, Industrieanlagen und Verkehrswege in Überschwemmungsgebieten entlang unseren Fließgewässer gebaut werden können. Dies ist das Ziel der Landesregierung von Rheinland-Pfalz, wenn am kommenden Mittwoch die Behandlung des bereits stark verwässerten Hochwasserschutzgesetzes der Bundesregierung im Vermittlungsausschuss des Bundesrates ansteht. Dort wird wohl mit Hilfe von Rheinland-Pfalz eine Zweidrittelmehrheit das an sich nicht zustimmungspflichtige Gesetz zu Fall bringen.

Damit nimmt die Landesregierung in deutlichem Gegensatz zum Vorsorgeprinzip in Kauf, dass bei künftigen Hochwasserereignissen die Schadenssummen weiter ansteigen. Unvergessen bleibt der Hochwassersommers 2002, der an der Elbe einen volkswirtschaftlichen Schaden von zig- Milliarden Euro verursachte, eine Verschiebung der geplanten Steuerreform auslöste und sogar einem Kanzler die Wahl zu gewinnen half. Damals hatte man sich auch in Rheinland-Pfalz realitätsnahe Szenarien darüber vorgestellt, was wohl im Einzugsgebiet von Rhein und Mosel passiert wäre, wenn dieselben Niederschlagsmengen ein paar hundert Kilometer weiter westlich niedergegangen wären. Das Image der rheinland-pfälzischen Umweltpolitik dürfte durch das zu befürchtende Abstimmungsverhalten im Bundesrat ganz schön beschädigt werden.

Dem Vernehmen nach verlangt Rheinland-Pfalz - offenbar um den Preis des Scheiterns des gesamten Gesetzesvorhabens - eine Ausnahmeregelung für Neubaugebiete in Überflutungsgebieten. Im Klartext und in der sattsam bekann-ten Praxis dürfte diese Öffnung für eine Bauleitplanung im Hochwasserbereich bedeuten, dass vor allem längs der Flüsse aufgrund gar nicht so seltener „Ausnahmen“ munter weiter gegen die Umwelt und jede hochwasserpolitische Vernunft gesündigt werden darf. Dadurch entstehen neue Schadensrisiken im Oberliegerbereich, die letzten Endes wieder der Allgemeinheit aufgebürdet werden.

Die schönsten Renaturierungsprogramme können den Eindruck nicht aus der Welt schaffen, dass Ministerin Conrad die treibende Kraft ist bei der Abschaffung der dem „Fünf-Punkte-Programm zum Hochwasserschutz“ zugrunde-liegenden Grundsätze. Dieses Programm war eine Woche vor der Bundestagswahl 2002 angesichts der katastrophalen Überschwemmungsfolgen in Ostdeutschland von der damaligen Bundesregierung unter Kanzler Gerhard Schröder verabschiedet worden. Seine endgültige Aushöhlung betreibt nun ausgerechnet ein Land, dessen Bürger traditionell arg unter Hochwasser zu leiden haben.

Bereits im Zuge der Novellierung des Landeswassergesetzes hatte sich der BUND entschieden gegen derartige Ausnahmeregelungen gewandt. Die Umweltschützer forderten damals weiter gehende Bauverbote in potenziellen Überflutungsräumen, so z. B. in ausgedeichten Altauen.

Bei Rückfragen: Dr. Schlapkohl, 06353-3318 oder Dr. Manz, info@bund-rlp.de

Ulrich Mohr, BUND Rheinland-Pfalz (Pressesprecher)

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb