BUND Landesverband
Rheinland-Pfalz

Verbandsbeteiligung stärken

20. März 2006 | BUND

Überwiegend positive Rückmeldung von den Parteien

Aus Anlass des Auslaufens der Verwaltungsvorschrift zur „Landschaftsplanung in der Bauleitplanung“ ist das Beteiligungsrecht der anerkannten Naturschutzorganisationen in der Bauleitplanung aufgehoben worden. Dies ist für die Umweltverbände ein sehr unverständlicher Vorgang, da sich dieses Instrument in der Praxis bewährt hat und von allen Akteuren unterstützt wurde. Daher befragten die beiden großen Naturschutzverbände BUND und NABU die politischen Parteien nach ihrer Bereitschaft, in der neuen Legislaturperiode konkrete Schritte einzuleiten, um die Beteiligungsrechte der Verbände zu stärken.

Dr. Erwin Manz (Landesgeschäftsführer des BUND Rheinland-Pfalz) äußerte sich zufrieden über das Ergebnis der Befragung: „Die meisten Parteien räumen der Beteiligung einen sehr hohen Stellenwert ein und wollen sich für eine Intensivierung der Verbandsbeteiligung einsetzen.“ Enttäuscht zeigen sich die Naturschützer über die Antwort der SPD, die die zusätzliche Erweiterung der Beteiligungsrechte von weiteren Erfahrungen abhängig machen will, obwohl diese aus anderen Bundesländern bereits vorliegen. Ansonsten treten bei den Rückläufen Unterschiede zwischen CDU, FDP einerseits und Grünen, WASG und ÖDP andererseits zu Tage. Während die letztgenannten kleinen Parteien für eine erhebliche Ausweitung der Beteiligungsrechte – ganz im Sinne der Verbändeposition – eintreten, sind FDP und CDU auch für Ergänzungen, aber dabei deutlich zurückhaltender.

Aktuell werden Verbände bei vielen umweltbedeutsamen Planungs- und Genehmigungsverfahren nicht oder erst sehr spät beteiligt. Vielfach sind Planungen bereits sehr weit fortschritten, bis Informationen der Verbände eingespeist werden können. Dies hat regelmäßig zur Folge, dass keine Korrekturmöglichkeiten mehr bestehen und sich die Alles-oder-nichts-Frage stellt. Damit steht der Naturschutz, ohne dass dies in seinem Sinne ist, vielfach als der Verhinderer da.

Friedrich Wulf (Naturschutzreferent des NABU Rheinland-Pfalz) hebt hervor: „Spätestens nach dem ‚Jahr des Ehrenamtes’ ist die ‚bürgerschaftliche Mitverantwortung’ zu einem fest verankerten und zentralen Wert in unserer Gesellschaft geworden“.
Vorteile der Verbandsbeteiligung sind, dass

  • Naturschutzverbände ihr Fachwissen bereit stellen;
  • Prozesse kooperativ ablaufen und Korrekturmöglichkeiten bestehen;
  • Verfahrensabläufe transparent sind.

Die Umweltverbände fordern, dass im Sinne einer frühzeitigen und umfassenden Beteiligung zusätzliche Tatbestände in den Katalog der Verbandsbeteiligung (§ 39 LNatSchG) oder vergleichbare Rechtsvorschriften aufgenommen werden müssen. Dies dient letztendlich der Kooperation des Naturschutzes mit anderen Akteuren. Konfrontationen entstehen häufig durch späte oder gar nicht stattfindende Beteiligung von Naturschutzverbänden. Die Beiträge der Naturschutzverbände tragen erheblich zur Qualifizierung von Planungsprozessen und Behördenbescheiden und zur Rechtssicherheit von Planungen bei. Ebenso wie die darauf aufbauende Möglichkeit der Verbandsklage wird ihre Bedeutung als Korrektivum für natur- und umweltverträgliche Planungen als sehr hoch eingeschätzt, so z.B. vom Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU 2005).

Für Rückfragen:
Dr. Erwin Manz, BUND-Landesgeschäftsführer, Erwin.Manz@bund-rlp.de
Friedrich Wulf, NABU-Naturschutzreferent, 06131/14039-22, Friedrich.Wulf@NABU-RLP.de

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