Geplante Ölexplorationsbohrung in Otterstadt: Klage des BUND gegen Hauptbetriebsplan abgewiesen

14. März 2024 | Energiewende, Klimawandel, Chemie, Boden

Seit vielen Jahren fordert der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Rheinland-Pfalz, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird, bevor über die Genehmigung einer Bohrung zum Auffinden von Erdöl (Ölexplorationsbohrung) auf einer Landwirtschaftsfläche zwischen Otterstadt und Waldsee entschieden wird. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens hatte die Neptune Energy Deutschland GmbH auch Unterlagen zur Durchführung einer sogenannten standortbezogenen Vorprüfung beauftragt. Das Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB) kam nach Prüfung diese Unterlagen zu dem Ergebnis, dass keine umfängliche Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen sei. Gegen diese Entscheidung konnte nicht selbstständig geklagt werden.

Da der mit Bescheid des LGB vom 23. Juni 2022 genehmigte Hauptbetriebsplan Bezug auf die Vorprüfung der Umweltbelange nahm, legte der BUND gegen diese Genehmigung zunächst Widerspruch bei der Bergbehörde ein. Der Widerspruch wurde im Jahr 2023 zurückgewiesen. Daraufhin hat sich der BUND zu einer Klage entschlossen, um auf diesem Wege die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung durchzusetzen. Zwar ist die Genehmigung des Hauptbetriebsplans für die Explorationsbohrung zeitlich befristet, doch über diese Bohrung wird eine Standortentscheidung getroffen, die über den vorgesehenen Gültigkeitszeitraum weit hinausgeht. Schließlich dient die Bohrung dem Auffinden von Öl und damit ist der Standort die Basis für mögliche weitere Zulassungsanträge für weitere Bohrungen und eine Gewinnung von Öl. Aus Sicht des BUND ist deshalb eine umfängliche Prüfung der Umweltverträglichkeit des Standorts erforderlich, bevor über die Probebohrung Fakten geschaffen werden.

Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat nach der gestrigen mündlichen Verhandlung über die Klage des BUND-Landesverbands entschieden und die Klage abgewiesen. Eine Begründung wird in den nächsten Wochen zugestellt. 

„Wir bedauern die Entscheidung, können sie aber erstmal nur zur Kenntnis nehmen, da wir die Gründe für die Abweisung noch nicht kennen. Sobald uns das Urteil mit der Begründung zugestellt ist, werden wir es analysieren. Erst dann können wir gemeinsam mit dem von uns beauftragten Rechtsanwalt die weitere Vorgehensweise beraten“, meint BUND-Landesvorsitzende Sabine Yacoub.

 

Für Rückfragen

Sabine Yacoub, Landesvorsitzende: 0174 9971892, sabine.yacoub(at)bund-rlp.de

Rolf Götz, Vorsitzender BUND Rhein-Pfalz-Kreis: rolf.goetz(at)bund-rlp.de

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb