BUND Landesverband
Rheinland-Pfalz

Hochwasserschutz am Rhein

27. Mai 2010 | Flüsse & Gewässer, Landwirtschaft, Lebensräume

Landwirtschaft muss dem Hochwasserschutz dienen

Mainz. Das Hochwasser an Oder und Weichsel muss Mahnung für die dem Rhein anliegenden Bundesländer sein, endlich den dringend erforderlichen Hochwasserrückhalt im Rheineinzugsgebiet zu forcieren. Durch Umverteilung landwirtschaftlicher Fördergelder müssen die Landwirte für Hochwasserschutzmaßnahmen gewonnen werden.

Die Arbeitsgruppe Rhein des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), einem Zusammenschluss aller rheinanliegenden Landesverbände, greift die Kritik des baden-württembergischen Landesrechnungshofes auf, wonach der Bau von Hochwasserrückhaltepoldern am baden-württembergischen Oberrheinabschnitt um Jahrzehnte im Rückstand sei. In seinem Bericht vom April 2010 hat der Rechnungshof die viel zu geringe Mittelbereitstellung für eine schnelle Umsetzung der Hochwasserrückhalteplanungen moniert. Der BUND kritisiert, dass man in Rheinland-Pfalz und in Nordrhein-Westfalen bei der Schaffung von Rückhalteräumen ebenfalls in Rückstand sei. Hessen habe es völlig abgelehnt, an seinem Rheinabschnitt Rückhalteflächen zu schaffen.

Die Umweltschützer vom BUND mahnen die Landesregierungen in den vier Rheinanliegerländern, die Chancen für die Revitalisierung der Rheinauen beim Hochwasserrückhalt nicht länger zu vernachlässigen. Früher konnten sich die Hochwasserwellen des Rheins in den breiten Auen „totlaufen“. Dr. Heinz Schlapkohl (Sprecher der BUND-AG Rhein und stellvertretender BUND-Landesvorsitzender Rheinland-Pfalz) fordert „Aus Hochwasser muss wieder Breitwasser werden. Breite Auen sind die beste Hochwasserversicherung.“

Auch in Rheinland-Pfalz müssen dringend großflächig Deiche zurückverlegt und naturnahe Überflutungsflächen geschaffen werden. Doch dies scheitert meist an der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung. Dr. Erwin Manz (BUND Rheinland-Pfalz, Landesgeschäftsführer) erklärt: „Die landwirtschaftliche Förderpolitik muss endlich neu ausgerichtet werden. Künftig dürfen Agrarsubventionen nur noch an Betriebe gehen, die auch Leistungen im öffentlichen Interesse erbringen. Die extensive landwirtschaftliche Nutzung in Hochwasserrückhalteräumen muss wieder wirtschaftlich lukrativ werden. Nur so können Landwirte gewonnen werden, sich aktiv an Hochwasserschutzmaßnahmen zu beteiligen.“

Seit den Extremhochwässern in den 90er Jahren sind die Rheinanwohner von Katastrophenhochwässern verschont geblieben. Ein erneutes Katastrophenhochwasser – wie jetzt an der Weichsel - kann aber auch für den Rhein nicht ausgeschlossen. Das Extremhochwasser von 1999 lief nur deshalb glimpflich ab, weil der Hochwasserstand durch den Polder Altenheim bei Kehl um 24 Zentimeter reduziert werden konnte.

 

Für Rückfragen:

Dr. Heinz Schlapkohl, 06353 3318

Dr. E. Manz 06131 62706-0 bzw. 0151 12273866  

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