BUND Landesverband
Rheinland-Pfalz

Nachmeldung von Vogelschutzgebieten ist längst überfällig

03. Mai 2007 | Gefährdete Tiere und Pflanzen, Lebensräume, Landwirtschaft

Landwirtschaftliche Nutzung trägt zur Erhaltung der Arten bei

Mainz. Die geplante Nachmeldungen von Vogelschutzgebieten in Rheinland-Pfalz wird von den Naturschutzverbänden Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und Naturschutzbund (NABU) ausdrücklich begrüßt. Die beiden Verbände weisen darauf hin, dass diese Nachmeldung durch EU-Recht gefordert wird und längst überfällig ist. Bereits im April letzten Jahres hat die EU-Kommission in einer begründeten Stellungnahme Defizite an der Gebietsmeldung des Landes Rheinland-Pfalz gerügt und konkrete Nachmeldungen gefordert.

„Wir begrüßen, dass das Land diesen Forderungen nun nachkommen will“, sagt Dr. Bernhard Braun, Vorsitzender des BUND Rheinland-Pfalz. „Dabei kommt es darauf an, dass die EU-Forderungen voll und ganz umgesetzt werden und nicht der gleiche Fehler gemacht wird, wie bei der letzten Meldung im Jahr 2002.“ “ Damals wurden unter politischem Druck wichtige Gebiete aus der Meldung herausgenommen. Nach Ansicht der Verbände fehlen in der Nachmeldekulisse noch entscheidende Gebiete.
„Lebensräume für Steinschmätzer, Rotmilan und andere zu schützende Vögel können nur durch die Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Nutzung erhalten werden“, erklärt Siegfried Schuch, Vorsitzender des NABU Rheinland-Pfalz. „Daher fordern wir die Bauernverbände zu einer konstruktiven Mitarbeit auf. Sie tragen mit Verantwortung dafür, dass die Bundesrepublik nicht wegen unzureichender Meldungen in einem Vertragsverletzungsverfahren zu hohen Geldstrafen verurteilt wird.“
Mit der Meldung zu einem NATURA-2000-Gebiet werde die Landschaft nicht unter eine Käseglocke gestellt, in der keine Entwicklung mehr möglich sei. Vielmehr müssten Vorhaben so ausgerichtet werden, dass sie das europäische Naturerbe nicht gefährden wird.
Auch Vorwürfe der Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern, Vogelschutzgebiete würden die wirtschaftliche Entwicklung blockieren, entbehrten jeglicher Grundlage. Bisher konnte die IHK noch kein einziges Gebiet nennen, wo durch Natura 2000 Firmenansiedlungen verhindert worden sind. Bei den Vogelschutzgebieten sei die Nachmeldung darüber hinaus sogar die Voraussetzung dafür, dass das Gebiet den Status eines faktischen Vogelschutzgebietes verliere, in dem alles blockiert werde. Die Haltung der IHK sei somit ihrem eigenen Anliegen gegenüber kontraproduktiv.

weitere Informationen:
Siegfried Schuch (NABU-Landesvorsitzender) Tel.: 06131 1403920
Dr. Bernhard Braun (BUND-Landesvorsitzender) Tel.: 0621 5294080
Sabine Yacoub (BUND-Naturschutzreferentin) Tel.: 06131 62706-21

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