BUND Landesverband
Rheinland-Pfalz

OVG Beschluss zu Hahn

29. April 2005 | Lebensräume, Gefährdete Tiere und Pflanzen, Wälder

Gemeinsame Presseerklärung von NABU und BUND Rheinland-Pfalz

Naturschutzverbände erwirken teilweise Verlängerung des Rodungsstopps

FFHG darf die Bauarbeiten jedoch fortführen und wertvolle FFH-Lebensraumtypen zerstören

Die Landesverbände NABU und BUND zeigen sich zufrieden mit dem Grundtenor des im Eilverfahren ergangenen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts. Das Gericht hat mit der Aufrechterhaltung des Rodungsstopps für den Bereich der bekannten Fledermausquartiere die wichtigste Forderung der Naturschützer berücksichtigt. Vor der umfassenden rechtlichen Prüfung des Planfeststellungsbeschlusses im Hauptverfahren dürfen dort nun keine weiteren vollendeten Tatsachen mehr geschaffen werden.

Getrübt wird die Entscheidung aus Sicht der Naturschutzverbände jedoch ganz erheblich dadurch, dass der Flughafenbetreiber sogar über die bereits gerodeten Flächen hinaus weiterbauen darf. Das Gericht erlaubt umfangreiche weitere Rodungen innerhalb des neuen Flughafenzaunes. Dadurch werden wertvollste und nach Europarecht als prioritär zu schützende Quellbereiche und Moorwald der weiteren Zerstörung preisgegeben. Die Naturschützer bedauern, dass innerhalb des Zaunes damit unumkehrbare Tatsachen geschaffen werden.

Durch die Fortsetzung der Bautätigkeit riskiert der Betreiber ferner die Errichtung einer Investitionsruine, da im Hauptverfahren der Planfeststellungsbeschluss für fehlerhaft und damit für nicht vollziehbar erklärt werden kann. Das Gericht betont in seiner Begründung, dass der Projektträger „insoweit auf eigene Gefahr handelt“. Es besteht das große Risiko, dass öffentliche Gelder in Millionenhöhe verschwendet werden.

In der siebenstündigen Verhandlung wurde den Naturschutzverbänden NABU und BUND ausreichend Raum eingeräumt, um die bundesweite Bedeutung der im Quellbereich des Ahringsbachtals liegenden Biotope und deren Bedeutung im europaweiten Biotopverbund darzustellen. Ausführungen über die Lebensweise und das Verhalten der Mopsfledermäuse machten deutlich, dass das Vorhaben gravierende Auswirkungen auf die Population haben wird. Im Zuge der Erörterung wurde deutlich, dass die Planung erhebliche Mängel aufweist. Die Betreiberseite konnte die schweren Vorwürfe der Naturschutzverbände nicht entkräften.  

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