BUND Landesverband
Rheinland-Pfalz

Landesbodenschutzkonzept

Die europäische Kommission hat 2011 das Ziel vorgegeben den Flächenverbrauch bis 2050 komplett zu beenden und auf eine Flächenkreislaufwirtschaft umzustellen. Diesem Ziel hat sich die Bundesregierung 2016 in seiner Nachhaltigkeitsstrategie angeschlossen. Als Zwischenziel war die Beschränkung der täglichen Neuinanspruchnahme von Flächen auf 30 ha bis 2020 vorgesehen. Dieses Ziel war absehbar nicht zu erreichen und wurde daher auf 2030 verschoben. Aktuell liegt die tägliche Neuinanspruchnahme von Flächen bei 56 ha im gesamten Bundesgebiet.

Die Rheinland-Pfälzische Landesregierung hat 2015 eine eigene Nachhaltigkeitsziele verkündet. Ziel des Landes ist es den Flächenverbrauch dauerhaft unter einem Hektar zu stabilisieren. Auch im seit Mai 2021 geltenden Koalitionsvertrag wurde dieses Ziel wieder aufgegriffen. Seit 2016 zeigen sich jedoch nach jahrelangen Verbesserungen eine wieder zunehmende Flächeninanspruchnahme. Insbesondere die aktuellen Regionalpläne und Entwürfe lassen gegenläufige Entwicklungen in den nächsten Jahren und Jahrzehnten zu.

Um das Nachhaltigkeitsziel Landes, als auch von Bund und EU zu erreichen und bis 2050 sicher bei Netto-Null angekommen zu sein, braucht es dringend eine zielorientierte Herangehensweise.

Der BUND Rheinland-Pfalz fordert daher die Erarbeitung eines Landesbodenschutzkonzepts und meint damit eine Wissenschaftliche Konzepterstellung, ausgehend vom Ziel und dem notwendigen, quantifizierten Maßnahmenpfad zur Zielerreichung inkl. notwendiger politischer und gesetzgeberischer Maßnahmen.

Ziel ist das Erreichen von Netto -Null bis 2035 und 2050 eine Stabilisierung auf unter einem Hektar bis 2030 und die Lenkung der zulässigen Restbaubudgets.

Folgende Elemente soll das Konzept enthalten: Berechnung der notwendige Schwellenwertabsenkungen anhand Netto Null und dem Landesnachhaltigkeitsziel, Bewertung und Quantifizierung einzelner Maßnahmen zum flächensparenden Bauen, Darstellung der notwendigen politischen und Gesetzgeberischen Schritte, Berechnung eines Puffers für Unvorhergesehenes (Pandemien, Umweltkatastrophe, Wirtschaftsprobleme).

Außerdem wichtig: eine Beleuchtung der notwendigen Lenkung der verbliebenen Bautätigkeit durch die Erstellung einer vollständigen Bodenbewertungskarte fürs ganze Land, die Definition von Ausschlussböden inkl. Verbot der Bebauung von Böden mit höchster Bodenfunktionsbewertung sowie der Ausweisung von Potentialflächen für Bodenentwicklung und Entsiegelungsgebiete z.B. ländliche Räume mit sinkender Bevölkerung sowie Industrie- und Militärbrachen.

Ansprechpartnerin

Jenni Follmann


E-Mail schreiben Tel.: 06131-62706-0

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