Berlin/Buir: Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen hat heute einem Eilantrag des BUND gegen das Land Nordrhein-Westfalen stattgegeben. Demnach darf der Hambacher Wald nicht gerodet werden. Dies gilt, bis über die Klage des BUND rechtskräftig entschieden ist. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar. Mehr...