BUND-Klage gegen Bau der A1 abgewiesen: Ein schlechter Tag für Natur- und Umweltschutz

18. November 2025 | Mobilität, Lebensräume, Gefährdete Tiere und Pflanzen

Leipzig, Mainz. Das Bundesverwaltungsgericht hat heute die Klage des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Rheinland-Pfalz gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der A1 zwischen Kelberg und Blankenheim abgewiesen. Damit folgte das Gericht nicht der Argumentation des BUND, der in den Verhandlungen auf gravierende Mängel beim Arten- und Hochwasserschutz sowie auf veraltete Verkehrsprognosen hingewiesen hatte. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Bau der A1 trotz erheblicher Beeintächtigung eines Vogelschutzgebiets gerechtfertigt sei, da die Straße der öffentlichen Sicherheit diene. 

„Wir sind sehr enttäuscht von der Entscheidung des Gerichts. Für eine aus der Zeit gefallene Autobahnplanung darf nun wertvolle Natur zerstört, die Hochwassergefahr im Ahrgebiet erhöht und das Klima gefährdet werden. Die Einschätzung des Gerichts, dass die A1 für die öffentliche Sicherheit erforderlich sei, ist für mich nicht nachvollziehbar. Es gibt ausreichend nutzbare und sichere Straßen in der Region", meint Sabine Yacoub, Landesvorsitzende des BUND Rheinland-Pfalz

Kerstin Ciesla, stellvertretende Vorsitzende des BUND NRW: „Das heutige Urteil ist ein herber Rückschlag für den Natur- und Klimaschutz in Nordrhein-Westfalen. Es macht deutlich, wie wenig Gewicht Umweltbelange haben, wenn große Straßenbauprojekte auf der politischen Agenda stehen. Trotz klarer Hinweise auf massive Schäden für Natur und Artenvielfalt auch in NRW wurden unsere Argumente nicht berücksichtigt. Wir fordern die Landesregierung auf, ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Wer eine Autobahn durch Schutzgebiete setzt, muss für konsequente und wirksame Schutzmaßnahmen sorgen – nicht für symbolische Kompensationsflächen, die am Ende nichts ausgleichen. Wir erwarten deshalb ein umfassendes, verbindliches Paket aus Renaturierung, Artenschutz und Flächenrückgewinnung.“

Aus Sicht des BUND ist es bedauerlich, dass das Gericht die Entscheidung nicht dem Europäischen Gerichtshof zur weiteren Prüfung vorgelegt hat. In der Verhandlung waren aus Sicht des BUND mehrere rechtliche Unklarheiten in Bezug auf den Schutz europäischer Schutzgebiete (Natura 2000), von geschützten Arten und der Auslegung der öffentlichen Sicherheit deutlich geworden. Der BUND erwartete daher, dass diese zunächst geklärt werden müssen, bevor eine finale Entscheidung gefällt werden könne.

Aus Sicht des BUND führt der Ausbau der A1 zu gravierenden Eingriffen in europäische Schutzgebiete und bedroht wertvolle Lebensräume in der Eifel. Der Autobahnausbau steht zudem im klaren Widerspruch zu den Zielen der Verkehrswende und dem Ausbau klimafreundlicher Mobilität.

Die Verhandlung fand am 5. November vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig statt. Der BUND hatte gegen den Planfeststellungsbeschluss geklagt, da dieser nach Auffassung des Verbandes gravierende Verstöße gegen Naturschutz-, Klima- und Hochwasserschutzrecht enthält.

Der BUND Rheinland-Pfalz wurde im Verfahren von der Kanzlei PNT Partner Rechtsanwälte vertreten. Fachgutachterliche Unterstützung leisten die Büros Schreiber Umweltplanung und RegioConsult. Verkehrs- und Umweltmanagement.

Die Klage wurde u. a. durch den BUND Nordrhein-Westfalen, den NABU Rheinland-Pfalz und den Ortsverband Blankenheim von Bündnis 90/Die Grünen finanziell unterstützt.

Für Rückfragen:

Sabine Yacoub, Landesvorsitzende BUND RLP: 0174-9971892, sabine.yacoub(at)bund-rlp.de

Kerstin Ciesla, stellvertretende Vorsitzende des BUND NRW: 01788140600, kerstin.ciesla(at)bund.net

 

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