Bedrohte Eifellandschaft
(Michael Papenberg)
Umweltverband sieht Grundrechte verletzt und fordert wirksamen Rechtsschutz für den Naturschutz
Mainz, Karlsruhe. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Rheinland-Pfalz hat Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum A1-Neubau zwischen Kelberg und Blankenheim eingelegt. Der Umweltverband sieht grundlegende Rechte verletzt und kritisiert insbesondere den Umgang des Gerichts mit zentralen Argumenten des BUND sowie mit offenen Fragen des europäischen Naturschutzrechts.
„Bei einem Vorhaben mit so weitreichenden Eingriffen in Natur und Landschaft muss gewährleistet sein, dass naturschutzrechtliche Einwände tatsächlich gehört und entscheidende Fragen des europäischen Umweltrechts geklärt werden. Genau das sehen wir hier nicht ausreichend gewährleistet“, erklärt die Landesvorsitzende Sabine Yacoub.
In der von der Rechtsanwaltskanzlei PNT Partner verfassten 135-seitigen Beschwerde stehen folgende Punkte im Mittelpunkt:
- Der BUND wurde durch die gerichtliche Behandlung seines Klagevortrags faktisch benachteiligt
Der BUND hatte umfangreich zu möglichen erheblichen Beeinträchtigungen des EU-Vogelschutzgebiets Ahrgebirge, zur Alternativenprüfung, zum Artenschutz und zur Ausnahme wegen „öffentlicher Sicherheit“ vorgetragen. Das Bundesverwaltungsgericht hat wesentliche Teile dieses Vortrags nicht geprüft – nach Auffassung des BUND aufgrund überzogener Anforderungen an die Darlegungspflicht des Umweltverbands. Dadurch wurde der BUND faktisch darin benachteiligt, die Einhaltung des europäischen Naturschutzrechts wirksam gerichtlich überprüfen zu lassen. - Das Bundesverwaltungsgericht hätte zentrale Fragen dem Europäischen Gerichtshof vorlegen müssen
Mehrere für die Entscheidung wesentliche Fragen betreffen die Auslegung des europäischen Naturschutzrechts. Dazu gehört auch die Frage, ob der Bau der A1 zur öffentlichen Sicherheit erforderlich ist. Nach Auffassung des BUND waren diese Fragen nicht eindeutig geklärt. Der BUND hatte deshalb eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) verlangt. Indem das Bundesverwaltungsgericht davon abgesehen hat, hat es nach Auffassung des BUND gegen die unionsrechtliche Vorlagepflicht verstoßen.
„Es geht uns nicht darum, dass Gerichte unsere Rechtsauffassung übernehmen müssen. Aber wir erwarten, dass entscheidende Argumente geprüft und nicht durch Verfahrenshürden zur Seite geschoben werden. Außerdem müssen offene Fragen des europäischen Naturschutzrechts dort geklärt werden, wo sie hingehören – im Zweifel vor dem Europäischen Gerichtshof“, betont Yacoub.
Mit der Verfassungsbeschwerde geht es deshalb aus Sicht des BUND um mehr als den konkreten A1-Neubau: Umweltverbände müssen die Einhaltung des europäischen Naturschutzrechts wirksam gerichtlich überprüfen lassen können.
Für Rückfragen:
Sabine Yacoub, sabine.yacoub(at)bund-rlp.de, 0174-9971892