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Rheinland-Pfalz

BUND warnt vor unkontrollierter Freigabe von Radioaktivität

11. Juni 2014 | Atomkraft, Energiewende, Naturschutz, Ressourcen & Technik

Erörterungstermin zum Rückbau des Atomkraftwerks Mülheim-Kärlich

Beim Abriss des AKW Mülheim-Kärlich sollen große Mengen radioaktiver Stoffe aus dem Atomkraftwerk unkontrolliert in die Umwelt abgegeben werden, warnt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. Am Konzept der RWE zum Abriss des Atomkraftwerkes übt der BUND deshalb erhebliche Kritik. Die verschiedenen Komponenten des Atomkraftwerkes sollen durch Messung der in ihnen enthaltenen Radioaktivität klassifiziert und mittels der sog. "Freimessung" undeklariert in den Stoffkreislauf zurückgeführt werden durch Recycling, Einschmelzen usw. „Durch die Praxis der Freimessung werden Menschen in Gebäuden aus z.B. recyceltem Beton, durch wiederverwerteten Stahl in Bratpfannen oder Autos dieser radioaktiven Strahlung ausgesetzt. Dadurch kann es letztlich eine erhöhte Zahl von Krebstoten geben“, so Landesvorsitzender Harry Neumann.

Der BUND lehnt deshalb das Konzept der Freimessung ab. Es widerspricht grundlegend den Prinzipien des Strahlenschutzes, die eine Minimierung der Strahlenbelastung vorsehen und gerade solche unkontrollierten Freisetzungen ausschließen. Stattdessen führt dieses Konzept das sonst im Strahlenschutz untersagte Prinzip der Verdünnung von Radioaktivität als generelles Verfahren bei der Stilllegung ein.

„Die dem Konzept der Freimessung zugrunde liegenden Annahmen über den Verbleib und die gesundheitliche Wirkung der abgebauten Stoffe liegen nicht öffentlich vor. Sie sind auch nicht demokratisch beschlossen worden. Daher gab es auch keine Möglichkeit für die Bürger hiergegen Einwände zu formulieren. Die einzelnen Grenzwerte zur Freigabe in der Strahlenschutzverordnung wurden verändert, teils nach oben, teils nach unten. Dies erfolgte ohne jegliche Begründung und Abschätzung der sich daraus ergebenden Strahlenbelastung. Die Grenzwerte der Freimessung beruhen auf willkürlichen Festsetzungen und sind daher nicht akzeptabel“, begründete der Regionalbeauftragte Egbert Bialk die Kritik. „Es ist nicht dargelegt, wie und mit welchen Mitteln und Messgeräten, welchen Messgrößen und Messgenauigkeiten die Freimessung erfolgen soll“, so Michael Carl, Sprecher des BUND-Arbeitskreises Energie. „Wir stellen daher in Frage, ob die Antragstellerin oder Subfirmen überhaupt in der Lage sind, die Freimessungen in der gesetzlich geforderten Genauigkeit für die gesamten Materialien durchzuführen“, so Michael Carl weiter.

Es ist zudem praktisch nicht dargelegt, wie der Arbeitsschutz erfolgen soll. Die Arbeiter in den Stilllegungsbereichen sind den höchsten Strahlenbelastungen ausgesetzt, sowohl von der Direktstrahlung aus den Materialien als auch durch Freisetzungen durch Stäube und Aerosole bei Schneid- und Fräsarbeiten und deren Inhalationen. Es bleibt unklar, ob und wie hier eine Minimierung der Strahlenbelastung sichergestellt werden kann oder ob das Verfahren darauf setzt, dass die jeweiligen Arbeiter bis zu den Grenzwerten belastet und dann ausgetauscht werden.

Höher belastete Anlagenteile, die nicht freigemessen werden können, sollen als Atommüll eingelagert werden. „Der Antragsteller geht davon aus, die einzulagernden Materialien in externe Zwischenlager oder das sog. Endlager „Schacht Konrad“ ab dem Jahr 2019 verbringen zu können. Der BUND ist jedoch der Auffassung, dass die Langzeitsicherheit von „Schacht Konrad“ nicht ausreichend berücksichtigt wurde und dieses daher nicht als Lager für schwach- bis mittelaktiven Atommüll akzeptiert werden kann“, stellte Harry Neumann fest.

Der BUND spricht sich für den sofortigen Ausstieg aus der Atomenergie aus. Notwendigerweise steht daher nach dem Abschalten von Anlagen die Stilllegung durch z.B. Abriss an. Vor dem Hintergrund der anstehenden weiteren Abrisse von Atomkraftwerken in Deutschland müssen auch in diesem Verfahren Vorgehensweisen gefunden werden, die die Menschen, die Natur und die Umwelt wirklich schützen.

Der BUND Rheinland-Pfalz wird beim Erörterungstermin ab dem 16.06.2014 in Mülheim-Kärlich anwesend sein und seine Einwendungen mit Unterstützung durch Sachbeistände darlegen.

Für Rückfragen:

Egbert Bialk, Vorstandsmitglied BUND Rheinland-Pfalz, 02 61-94 24 96 38, 0157-86257149
Sabine Yacoub, Landesgeschäftsführerin: 06131-62706-0 oder 0174-9971892 

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