Weichenstellung für CCS: Änderung des Hohe See Einbringungsgesetzes und London Protokoll

28. Januar 2026 | Boden, Chemie, Energiewende, Klimawandel, Meere, Ressourcen & Technik, Wirtschaft

BUND warnt vor folgenschwerem Abbau des Meeresschutzes, Zerstörung natürlicher Kohlenstoffspeicher und neuen CCS-Risiken für Rheinland-Pfalz

Meldung 28.01.2026

BUND warnt vor folgenschwerem Abbau des Meeresschutzes, Zerstörung natürlicher Kohlenstoffspeicher und neuen CCS-Risiken für Rheinland-Pfalz

  • Deutschen Küstenmeeren und Gewässern steht eine massive Industrialisierung durch das Geschäft mit CO2-Deponien (Carbon Capture and Storage, CCS) bevor.
  • Subventionen in Milliardenhöhe für CCS sind ein Irrweg. Sie bremsen den Ausstieg aus fossilen Energien und zementieren das Geschäft mit Öl und Gas.
  • Die Meere sind in einem schlechten Umweltzustand, die Verpressung von Abfall-CO2 in den Meeresboden bedeutet einen weiteren Eingriff: Die seismischen Untersuchungen und der erhöhte Schiffsverkehr verursachen über viele Jahre gravierende Lärmbelastungen von Meerestieren, insbesondere Meeressäugern und Fischen.
  • Die geplante CCS-Infrastruktur hat nicht nur massive Auswirkungen auf die Meere, sondern bedroht auch Natur, Landschaft und Klimaschutz an Land – etwa durch das geplante „Delta Rhine Corridor“-Projekt bis nach Rheinland-Pfalz.

Der Bundestag berät am 29. Januar 2026 in 2.und 3. Lesung über zwei Änderungsgesetze, zum London Protokoll und zum Hohe-See-Einbringungsgesetz. Die Gesetzentwürfe dienen jedoch nicht der Verhütung von Meeresverschmutzung, wie es laut Tagesordnung den Anschein hat. Vielmehr geht es darum, für den Transport von klimaschädlichem CO2 eine Ausnahme vom Meeresschutz zu schaffen. Zusätzlich öffnet die Gesetzesänderung die Tür für Geo-engineering, das mit gefährlichen Techno-Fixes, keine echten Lösungen bietet.

Der BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.) lehnt in einer Stellungnahme gemeinsam mit weiteren Umweltverbänden, der Deutschen Umwelthilfe, Forum Umwelt und Entwicklung sowie Greenpeace die Gesetzesänderungen vollumfänglich ab. Nach Ansicht des BUND untergräbt das hoch subventionierte CCS-Geschäft den Klima- und Meeresschutz. Anstatt die deutschen Meere als Abgas-Deponie zu missbrauchen und die gigantischen Kosten dafür auch noch der Gesellschaft aufzubürden, muss die Entstehung von CO2 durch die Verbrennung von Öl und Gas vermieden werden, fordert der BUND. Die Meere und Küstenökosysteme sind wertvolle natürliche Kohlenstoffspeicher und müssen daher geschützt und nicht zerstört werden.

„Was hier als Meeres- und Industriepolitik verkauft wird, hat auch gravierende Folgen für Rheinland-Pfalz“, warnt Fritz Welsch, Umweltschutzreferent vom BUND Landesverband Rheinland-Pfalz. „Mit Projekten wie dem geplanten Delta Rhine Corridor soll ein mehrere hundert Kilometer langes Pipeline-Netz für CO₂ und Wasserstoff bis nach Ludwigshafen gebaut werden. Dafür würden breite Trassen durch Landschaften und sensible Naturräume geschlagen – mit Rodungen, Bodenabtrag und langfristigen Nutzungseinschränkungen. Gleichzeitig fehlen verbindliche Sicherheitsstandards für den Transport gemischter CO₂-Ströme, und echte Alternativen zur Emissionsvermeidung werden ausgebremst. Besonders problematisch ist, dass diese Infrastruktur in großem Umfang staatlich subventioniert werden soll, während die ökologischen Risiken und Folgekosten von der Allgemeinheit getragen würden. CCS verlagert das Problem – es löst es nicht.“

Hintergrund

Grenzüberschreitender Transport von CO2: Mit dem KSpTG (Kohlendioxid-Speicherung-und-Transport-Gesetz) hat der Bundestag im November 2025 den kommerziellen Transport von CO2 in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Aber der grenzüberschreitende Transport ist durch das „London Protokoll zum Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen“ weiterhin verboten. Die vorliegende Änderung des London Protokolls, mit der CO2-Abgase von dem Verbot ausgenommen werden, datiert noch aus dem Jahr 2009, als Energiekonzerne mit CCS den Kohleausstieg verhindern wollten. 

Meeresschutzgebiete im KSpTG: CO2-Deponien unter oder in der Nähe von Meeresschutzgebieten (unter Aufgabe des Mindestabstandes) können laut KSpTG §13 Abs. 1 Satz 3 genehmigt werden, wenn der Bedarf an CO2-Deponien groß genug ist. Der Leitungsbau in Schutzgebieten, so auch im UNESCO-Weltkulturerbe Wattenmeer, ist erlaubt. 

Lärmbelastung: CCS geht mit einem stark erhöhten Eintrag von Unterwasserlärm einher. Die Schallkanonen, die in regelmäßigen Abständen betätigt werden müssen, gehören zu den lautesten Geräten, die unter Wasser eingesetzt werden. Sie sind aufgrund der häufigen und extrem starken Schall-Impulse für Meerestiere extrem gefährlich, da diese dadurch stark gestresst, vertrieben oder getötet werden können.

Marines Geoengineering: Die UN-Konvention über die biologische Vielfalt (UN CBD) hat angesichts der ökologischen, geopolitischen und sozialen Risiken und Auswirkungen bereits im Jahr 2010 ein de facto Moratorium zu klimabezogenem Geoengineering erlassen. Vor dem Hintergrund wachsender Risiken und Unsicherheiten im Zusammenhang mit Geoengineering-Vorschlägen wurde dieses Moratorium im Oktober 2024 bekräftigt. Deutschland ist als Vertragsstaat der UN CBD aufgefordert, dieses Moratorium auch umzusetzen. 

CCS an Land – neue Risiken für Rheinland-Pfalz
Das DRC-Projekt sieht den Transport gemischter CO₂-Ströme aus Zement- und Gaskraftwerken vor – ein in Europa bislang kaum erprobtes Verfahren ohne etablierte Sicherheitsstandards. Begleitstoffe und Leckagerisiken sind unzureichend reguliert, die bestehenden technischen Regelwerke gelten aus Sicht von Umweltverbänden als unzureichend. Trotz fehlender Raumverträglichkeitsprüfungen und unklarer Trassenverläufe wird das Projekt als EU-„Project of Common Interest“ gefördert.

Der BUND Rheinland-Pfalz fordert daher einen klaren Stopp der gesetzlichen Weichenstellungen für CCS, keine Anpassung von Landesentwicklungsplänen zugunsten neuer CO₂-Infrastruktur und eine konsequente Fokussierung auf erneuerbare Energien, Effizienz und echte industrielle Transformation – statt auf riskante Scheinlösungen.

Im vorliegenden Änderungsentwurf ist die Erforschung von Methoden des marinen Geoengineerings vorgesehen. Damit wird dem zuständigen multilateralen Gremium (Londoner Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen und London Protokoll) unzulässig vorgegriffen. Grundsätzlich muss die wissenschaftliche Erforschung der Erdsysteme und der Ozeane unabhängig von wirtschaftlichen Nutzungsinteressen gefördert und ausgebaut werden.

Links

Zu den Änderungsgesetzen: 

Deutscher Bundestag Drucksache 21/3194 --- Entwurf eines Gesetzes zu den Entschließungen LP.3(4) vom 30. Oktober 2009 und LP.5(14) vom 11. Oktober 2019 über die Änderung des Artikels 6 des Protokolls vom 7. November 1996 zum Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen von 1972 (Londoner Protokoll)

Deutscher Bundestag Drucksache 21/3195 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Hohe-See-Einbringungsgesetzes

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