50 Jahre BUND Landesverband
Rheinland-Pfalz

2. Rheinbrücke Wörth/Karlsruhe - Laufendes Raumordnungsverfahren(ROV) einstellen und durch neues ersetzen!

20. April 2006 | Mobilität, Naturschutz

Darf Rheinland-Pfalz über die Köpfe der Badener hinweg planen?

WÖRTH. Die Anhörung der Träger öffentlicher Belange am 5. April 2006 zur geplanten Brücke 1,5 Kilometer nördlich der vorhandenen Brücke, sog. „Nordbrücke“, zeigte deutlich: Die im Raumordnungsverfahren zur 2. Rheinbrücke vorgelegten Unterlagen der Planungsbehörde sind nicht hilfreich für einen auf Glaubwürdigkeit, Ernsthaftigkeit und fachliche Korrektheit gegründeten Dialog. Aus diesem Grund fordern der BUND Rheinland-Pfalz und fünf weitere Umweltverbände in Gemeinsamkeit mit über 30 Gruppen aus den Räumen Südpfalz und Karlsruhe die Einstellung des laufenden Raumordnungsverfahrens.

Erst nach Behebung der schweren naturschutzfachlichen Mängel sowie nach Abarbeitung eines ausführlichen Fragenkatalogs der Verbände sei das Verfahren zu ersetzen durch ein neues Ländergrenzen übergreifendes ROV. Dabei sei die „Brücke zwischen den Brücken“ als die nach der Machbarkeitsstudie von 1999 umweltfreundlichste Lösung in die Variantenuntersuchung mit aufzunehmen.

Die bisher unbeantworteten Fragen lauten im Einzelnen:

  1. Geht es überhaupt an, dass Rheinland-Pfalz mit einem länderübergreifenden Projekt wie der „Nordbrücke“ mit ihren anschließenden Straßenbereichen über die Köpfe der betroffenen badischen Bevölkerung hinweg planen darf? Die baden-württembergische Seite war bei der Anhörung am 5. April nicht vertreten. Ein Protokoll sollte nicht angefer-tigt werden. Wie kann unter solchen Umständen das Nachbarland überhaupt angemessen beteiligt werden? Ist der Eindruck von der Hand zu weisen, dass für die örtliche Bevölkerung im Raum Karlsruhe vollendete Tatsachen geschaffen werden sollen?
  2. Ist eine Vollsperrung der bestehenden Brücke überhaupt erforderlich? Wenn ja, wie viel Zeit nimmt diese Maßnahme in Anspruch und welche organisatorischen Möglichkeiten könnten den „Verkehrsinfarkt“ unter Einbeziehung aller Verkehrsmittel und der im weiteren Umfeld vorhandenen Brücken vermeiden helfen?
  3. Wie entwickelt sich das Verkehrsaufkommen auf der Karlsruher Südtangente im Bereich Knielingen („Pförtner“, „Ölkreuz“), wenn die im laufenden ROV geplante „Nordbrücke“ realisiert werden sollte? Die „Nordbrücke“ löst ohne durchgängige „Nordtangente“ nicht die Verkehrsprobleme. Mit der Nordtangente wird sie zu einer neuen Autobahnquerachse.
  4. Was ist das aktuelle Verkehrsaufkommen auf der B 9 (insbesondere Bienwaldstrecke), auf der französischen A 35, auf der B 10 zwischen Landau und Pirmasens, auf der A 65 zwischen Landau und Wörth, der A 5 im Raum Karlsruhe, auf der Ortsrandstraße Jockgrim Teil I, dem Wörther Kreuz, der Rheinbrücke und der Karlsruher Südtangente?
  5. Wie stellt sich im Prognosejahr 2025 das Verkehrsaufkommen auf diesen Strecken dar, wenn es beim aktuell vorliegenden Straßennetz bleibt?
  6. Wie wird sich das Verkehrsaufkommen auf den genannten Strecken im Prognosejahr 2025 verändern, wenn es bis dahin zu den „Lückenschlüssen“ kommt?
  7. Wie wird sich das enorme Verkehrsgefälle zwischen links- und rechtsrheinischer Hauptverkehrsachse bei durchgängiger Nordtangente bis zur A 5 und zusätzlicher „Nordbrücke“ auf den Raum Wörth / Karlsruhe auswirken? Welche Belastungen sind für die Bevölkerung diesseits und jenseits des Rheins dann zu erwarten? (etwa bei Jockgrim, Hatzenbühl, Wörth, Knielingen, Neureut, Nordstadt, Nordweststadt, Waldstadt, Hagsfeld?)
  8. Welche Entlastungswirkung für die bestehende Brücke ergibt sich aus der bis 2010 geplanten, im vorliegenden Verkehrsgutachten jedoch nicht berücksichtigten, Stadtbahn Germersheim-Wörth-Karlsruhe? (Laut der jetzt bekannt gewordenen standardisierten Nutzen-Kosten-Untersuchung erbrächte ein Halbstundentakt einen Fahrgastzuwachs von nahezu 70 Prozent; vgl. DIE RHEINPFALZ v. 6. 4. 06).

Die naturschutzfachlichen Schwächen des ROV verlangen aus Sicht des BUND eine erhebliche Nachbearbeitung und Neuausrichtung. Nur so ist Rechts- und Planungssicherheit und damit Umsetzbarkeit des späteren Planfeststellungsverfahrens herstellbar. Der BUND jeden-falls hat in einem Rhein übergreifenden Konsens zwischen Verbänden, Initiativen und Vereinen die Grundlage für ein gemeinsames, notfalls auch juristisches, Vorgehen geschaffen. Ziel ist die Herstellung einer menschen- und umweltfreundlichen Perspektive für eine baldige Brückensanierung und die Verhinderung einer neuen Autobahnquerachse im Raum Wörth / Karlsruhe.

Ulrich Mohr, BUND Rheinland-Pfalz (Pressesprecher) 

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