BUND Landesverband
Rheinland-Pfalz

Auwälder schützen!

28. April 2014 | Flüsse & Gewässer, Gefährdete Tiere und Pflanzen, Naturschutz, Wälder

Pressemitteilung des BUND-Bundesarbeitskreises Wald und des BUND-Landesverbandes Rheinland-Pfalz zur Exkursion am 26.4.2014 in den Rheinauen bei Speyer

Der Schutz von Auwäldern entlang großer Flüsse stand im Mittelpunkt der Exkursion anlässlich der Tagung des Bundesarbeitskreises Wald des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) vom 24. bis 26. April 2014.

Die Waldschutzexperten aus Rheinland-Pfalz, Dieter Kurzmeier und Karin Haas, sowie weitere Vertreter des BUND Rheinland-Pfalz informierten die Mitglieder des Arbeitskreises über die Bedeutung der Rheinauen. Diese seien der naturschutzfachlich wertvollste Teil der Wälder in Rheinland-Pfalz und deshalb zurecht komplett als FFH-Gebiet mit europaweiter Bedeutung ausgewiesen. In den letzten 200 Jahren seien die Auwälder auf ein Minimum geschrumpft. In Deutschland gibt es nur noch 2 % der ursprünglichen Feuchtauen und weniger als 1 % der Hartholzauen. Immerhin 10 % davon liegen entlang des Rheins in Rheinland-Pfalz.

Anlässlich einer Fahrradexkursion machten sich die Arbeitskreismitglieder ein Bild über den Zustand dieser Wälder und waren erstaunt darüber, wie wenig fachgerecht mit den wertvollen Auwäldern entlang des Rheines in der Vergangenheit umgegangen wurde. Allerdings bestehe Hoffnung, dass sich die Einstellung der Forstverwaltung in Zukunft ändern werde.

Scharfe Kritik am Kahlschlag im Auwald

Besonders kritisieren die BUND-Experten die früher häufigen Kahlschlägen, die schweren Holznutzungseingriffe und die Umwandlung der naturnahen Auwälder in sterile Forste aus künstlich gezüchteten Hybridpappeln und amerikanische Schwarznussplantagen.

Obwohl FFH-Gebiet fehlte bislang jegliches sorgsames Management. FFH-Managementpläne sind zwar erstellt, sind jedoch noch nicht in die forstlichen Bewirtschaftungspläne eingearbeitet. Hoffnungsvoll stimmten die Vorgaben einer naturnahen Waldwirtschaft, wie es die rheinland-pfälzische Forstverwaltung auf ihrer Internetseite propagiert. Die Vorgabe müsse jedoch vor Ort umgesetzt werden.

Eine Folge der bisherigen Übernutzung ist der Rückgang von Fledermäusen. Offenbar eine Folge der Entnahme von Brutbäumen und Totholz. Naturschutzfachlich verheerend wirke sich die komplette Entnahme des Unter- und Zwischenstands aus. In Verbindung mit sehr starken Auflichtungen werden Neophyten wie das indische Springkraut oder die kanadische Goldrute massiv gefördert und die natürliche Verjüngung des Auwaldes verhindert.

Sehr aufmerksam hörten die Mitglieder des Arbeitskreises zu, als die Dynamik des Auwaldes mit Phasen längerer oder kürzerer Überschwemmung im Wechsel mit Trockenzeiten beschrieben wurde. Auch für die lichtbedürftigere Eiche gäbe es Konstellationen für eine Verjüngung. Voraussetzung sei, dass sich der Rehwildbestand auf einem Wald verträglicherem Niveau bewege.

Gefährdung durch Industrie

Fassungslosigkeit breitete sich in der Exkursionsgruppe aus, als die bestehende Chemie-Deponie Flotzgrün in Sicht kam und auf die dortige Situation hingewiesen wurde. Völlig unverständig war man mit der Tatsache, dass nicht nur im Boden eine Zeitbombe tickt, sondern auch weiterhin Abfälle dort deponiert werden, obwohl es sich um wichtige Grundwasserleiter handelt, die für die Wasserversorgung wichtig sind. Die Gefährdung durch belastete Oberflächenwässer in Folge von Hochwasser würde die gesamten Rhein-Unterlieger betreffen.

Forderungen des BUND an die Landesregierung

Arbeitskreis und Landesverband fordern deshalb die Landesregierung auf, die Landesforsten umgehend anzuweisen, sorgfältiger und einfühlsamer mit den Auwäldern entlang des Rheines umzugehen.

Konkret sollen dazu:

  • Auwaldflächen (Schwerpunktmäßig in der rezenten Aue) in einem Umfang von 3000 Hektar (das sind 0,03 % des Staatswaldes in Rheinland-Pfalz) dauerhaft aus der Nutzung genommen werden.

    Dem diesbezüglichen Antrag des BUND Rheinland-Pfalz, 2000 Hektar aus dem Staatswald der rezenten Aue (vor dem Deich) stillzulegen, soll stattgegeben werden.

    Soweit von der Auwaldstilllegung Wälder von Kommunen betroffen sind, müssen die wirtschaftlichen Nachteile vom Land ausgeglichen werden.

    Nach Möglichkeit soll damit ein durchgehendes Band (Lebensraumvernetzung von der Nordsee bis zu den Alpen) geschaffen werden, damit ein genetischer Austausch von Auwaldarten möglich und populationsgefährdende Isolationen verhindert werden.

  • In den bewirtschafteten Auwäldern und den Altauen müssen Kahlschläge sofort verboten werden. Holznutzungsmengen für den einzelnen Waldort und Hiebsatzvorschriften für das Forstamt müssen reduziert werden.
  • Die Nutzung darf grundsätzlich nur einzelbaumweise erfolgen. Ausnahmen sind möglich bei der Verjüngung der Eiche. Flächiges Befahren und Abräumen von Astholz ist zu unterlassen.

  • Die Pflanzung von Hybridpappel und Schwarznuss (beides nicht heimische Baumarten) ist zu unterlassen. In der rezenten Aue soll überhaupt nicht gepflanzt werden, weil immer wieder mit Hochwasser zu rechnen ist und schon aus ökonomischen Gründen Pflanzungen eine Verschwendung von Steuergeldern darstellt.

  • Auch auf den bewirtschafteten Waldflächen muss es ausreichend viele Biotopbäume und genügend Totholz geben. Die erforderlichen Mengen sind so zu bemessen, dass alle Auwaldarten einen Lebensraum finden. Im Zweifelsfall sind wissenschaftliche Untersuchungen dazu durchzuführen.

  • Spechtbäume und Höhlenbäume müssen absolut tabu bleiben und dürfen auf keinen Fall gefällt oder wirtschaftlich genutzt werden.

  • Dort wo besondere Arten wie der Kammmolch vorkommen, muss die Waldbewirtschaftung darauf Rücksicht nehmen und im Umfeld kleinerer Feuchtflächen die Holznutzung unterlassen.

  • Auch die Brennholznutzung muss die ökologische Nachhaltigkeit beachten und darf nicht die Naturschutzziele gefährden. Durch entsprechende Regelungen und Umsteuerung von Industrie- zu Brennholz kann eine bemessene Nachfrage befriedigt werden.

  • Die Landesregierung muss die beiden Abteilungen Naturschutz und Forsten besser koordinieren, um dem Naturschutz im Wald einen nachhaltigen Stellenwert zu verschaffen. Die bereits erfolgte Beteiligung des BUND durch die laufende Forsteinrichtung beim Forstamt Rheinauen zeigt eine zukunftsfähige Vorgehensweise.

  • Die Sanierung und Stilllegung der Deponie Flotzgrün sollte für den Weltkonzern BASF kein Problem sein. Die zuständigen Behörden werden aufgefordert, entsprechende Verhandlungen aufzunehmen.

Speyer, 25.4.2014

Für den BUND-Arbeitskreis Wald: Sprecher Ulrich Mergner

Für den BUND-Landesverband Rheinland-Pfalz: 2. Vorsitzender Holger Schindler

Für den BUND-Arbeitskreis Wald des Landesverband Rheinland-Pfalz: Armin Osterheld

Für den BUND-Bundesverband: Stellvertretender Vorsitzender Jörg Nitsch  

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb