Biblis A und B entsprechen nicht Sicherheitsstand des Atomgesetzes

30. September 2010 | Atomkraft, Energiewende, Nachhaltigkeit

Blöcke A und B des AKW Biblis entsprechen nicht dem vom Atomgesetz geforderten Sicherheitsstand BUND fordert sofortige Stilllegung der Schrottreaktoren

Der hessische Landesverband des BUND sieht angesichts der Ergebnisse
einer bislang nicht veröffentlichten, nun aber aktuell bekannt
gewordenen Studie  für das Bundesumweltministerium die hessische
Umweltministerin Lucia Puttrich in der Pflicht, endlich die notwendigen
Konsequenzen zu ziehen. I

In der Studie des Öko-Instituts werden für Block B des AKW Biblis
mindestens 80 "sicherheitstechnisch relevante" Defizite aufgezeigt,
darunter Mängel im Notstandssystem oder beim Schutz gegen Erdbeben und
Überflutungen.

Herwig Winter, BUND-Vorstandssprecher:„Wenn das auch von Ministerin
Puttrich ständig wiederholte Mantra der Landesregierung „Kein Rabatt auf
Kosten der Sicherheit“ ernst gemeint ist, dann muss endlich gehandelt
werden und das heißt: Biblis B, aber auch den genauso maroden Block A
unverzüglich und endgültig stilllegen. Vor dem Hintergrund der durch das
Öko-Institut nachgewiesenen schweren Sicherheitsdefizite im Block B ist
die beschlossene Laufzeitverlängerung ein Skandal.“

Der BUND kritisiert massiv die Auffassung der Ministerin, dass das
bestehende "Notstandssystem", mit dem im Störfall beide Blöcke
gegenseitig  gesteuert werden können, zur Störfallbeherrschung
ausreichen soll.

Dieses  durch RWE im Jahr 2006 errichtete "Notstandssystem" erfüllt nach
BUND-Auffassung  nicht die Kriterien und Erfordernisse einer besonders
geschützten separaten Notstandswarte, die unabhängig von den beiden
Blöcken den Notfallschutz und die Kühlung eines schmelzenden
Reaktorkerns übernehmen könnte.

Herwig Winter: Gerade die Tatsache, dass durch das Notstandssystem die
Blöcke A und B miteinander verbunden sind, könnte sich als fatal
erweisen. Denn Störungen des einen Blocks können sich auf den anderen so
auswirken, dass dieser nicht mehr im Normalbetrieb gehalten werden
kann.

Der BUND erinnert an ein Ereignis im Block Biblis B vom Februar 2004,
als durch Gewitter in Rheinland-Pfalz eine Stromleitung zum Block B
ausgefallen war. Hier sprangen zwar die Notstromdiesel an, aber die
Notstromversorgung vom  Notstandssystem zum Kraftwerksblock A war
abgeschaltet und wurde erst 2 Stunden später aktiviert. Es wäre daher
keine Möglichkeit gegeben gewesen, den Block A vom Block B aus zu
steuern, berichtete die FAZ am 12.2.2004.

Der BUND verweist darauf, dass das HMUELV dem Deutschen Bundestag u.a.
berichtet hat, dass die RWE AG am 3.1.1989 dem damaligen Umweltminister  
Karl-Heinz Weimar die Errichtung einer Notstandswarte zugesagt habe.
Dies wäre durch weitere Schreiben bestätigt worden. Ein konkreter im
Jahr 1989 zugesagter Antrag wurde aber durch RWE nicht eingereicht und
vom hessischen Umweltministerium auch nicht gefordert.

Im Protokoll eines  Bundestagsuntersuchungsausschusses  aus dem Jahr
1990 zu verschiedenen Atomskandalen wird der damalige
Bundesumweltminister Prof. Dr. Klaus Töpfer damit zitiert: "dass der
weitere Betrieb des Kernkraftwerks Biblis nicht möglich wäre, wenn das
Notstandssystem nicht erstellt würde"

Nach dem Atomkonsens aus dem Jahr 2000 wurde seitens der Bundesregierung
angesichts der nur noch begrenzten Laufzeit von Biblis A und B auf die
Errichtung einer externen Notstandswarte verzichtet unter der Bedingung,
dass der Betreiber auf eine Strommengenübertragung auf Block A
verzichtet und der Betreiber die noch zu produzierende Strommenge
definitiv festlegt.

Herwig Winter: Es ist ein unerträglicher Vorgang, dass nun die Laufzeit
von Biblis nochmal um 8 Jahre verlängert wird, obwohl es nach wie vor
keine externe Notstandswarte gibt. Seit mittlerweile fast 20 Jahren
unterlassen es Bundes- und Landesregierungen, den notwendigen Stand der
Sicherheit bei den Reaktoren A und B des AKW Biblis anzuordnen.
  
Rückfragen: Michael Rothkegel, Geschäftsführer BUND Hessen, Tel. 0151 12068590

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