BUND Landesverband
Rheinland-Pfalz

BUND begrüßt Gerichtsentscheidung: Genehmigung zum Bau eines Sportboothafens in Zell/Briedel an der Mosel aufgehoben

25. Mai 2017 | Flüsse & Gewässer, Mobilität, Naturschutz

In seinem gestrigen Urteil hat das Verwaltungsgericht Koblenz den Planfeststellungsbeschluss der SGD Nord zum Bau eines Hafens in Zell/Briedel an der Mosel aufgehoben. „Der Hafen wären ein starker Eingriff in die Natur und die Mosellandschaft. Deshalb freuen wir uns sehr, dass das Gericht die Genehmigung aufgehoben hat“, erläutert BUND-Landesvorsitzender Holger Schindler.

Das betroffene Areal liegt mitten im Landschaftsschutzgebiet Mosel und gegenüber des Vogelschutzgebietes Wälder von Cochem bis Wittlich. In die durch Weinbau geprägte Kulturlandschaft sollten 200 Ferienhäuser und ein Hafen mit 130 Bootsliegeplätzen als touristische Attraktion gebaut werden.

Wegen seiner landschaftlichen Bedeutung ist geplant, die Region als UNESCO Weltkulturerbe Mosel anzumelden. „Dem Weltkulturerbe widerspricht der Bau eines Sportboothafens mit Feriensiedlung mitten in der unzerschnittenen Kulturlandschaft“, betont Agnes Hennen, Vorsitzende des BUND Cochem-Zell.

Neben zahlreichen Bedenken und Einwänden zum Eingriff in dieses Landschaftsschutzgebiet mit wertvoller Flora und Fauna hatte der BUND im Planverfahren vorgetragen, dass das Genehmigungsverfahren völlig falsch gelaufen sei.

So hat denn auch das Verwaltungsgericht Koblenz den Planfeststellungsbeschluss zum Bau des Hafens aufgrund verschiedener Genehmigungsfehler aufgehoben. So hatte die SGD auch Baumaßnahmen genehmigt, die nicht in ihren Zuständigkeitsbereich gehörten. Hierzu gehörten die geplante Hafenpromenade als Flaniermeile für die Feriengäste, Kavernen für Kiosk und Cafes, Schankwirtschaft und Parkplatz. Laut Verwaltungsgericht fallen Entscheidungen hierüber in die Hoheit der Kommunen und unterliegen dem Baugesetzbuch.

„Das Fehlen der sachlichen Entscheidungskompetenz der SGD Nord für die Planfeststellung von Teilen des planfestgestellten Vorhabens führt zur Rechtswidrigkeit der Planfeststellung und verletzt den Kläger in seinen Rechten“ so das Urteil. Dieser Rechtfehler sei auch nicht in einem ergänzenden Verfahren heilbar, so das Gericht.

Neben diesen falschen Verfahrensabläufen sieht das Gericht auch erhebliche Abwägungsmängel bei der Erschließung. Der Moselradweg stelle in seiner gegenwärtigen Ausgestaltung keine hinreichende Erschließung des Hafenvorhabens dar. Auch hier sieht das Gericht Abwägungsfehler, die zur Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses geführt haben.

Ob andere Einwände des Umweltverbandes BUND bestand haben, bleibt offen. Da die vorgenannten Gründe zur Aufhebung der Genehmigung führten, hatte sich das Gericht mit den weiteren Einwänden nicht befasst. Der BUND hatte u. a. noch kritisiert, dass das geplante Vorhaben gegen das Verschlechterungsverbot gemäß Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verstoße. Dies lässt das Gericht offen. Es bemängelt  jedoch, dass Untersuchungen zu möglichen negativen Auswirkungen des Bauvorhabens auf das Gewässer fehlen dürften.

„Mit diesem Urteil“, so die BUND-Kreisvorsitzende Agnes Hennen, „haben wir einen wichtigen Schritt gegen diesen geplanten Eingriff in die wertvolle Mosellandschaft getan. Es sind noch viele Einwände gegen dieses Vorhaben offen, wir empfehlen den Planern die Planungen einzustellen.“

Für Rückfragen:

Agnes Hennen, Vorsitzende BUND Kreisgruppe Cochem-Zell, 02653 - 910 565, 0171 - 1222001
Sabine Yacoub, Landesgeschäftsführerin 06131 – 62706 - 0, 0174 - 9971892  

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