BUND Landesverband
Rheinland-Pfalz

BUND erhebt Klage gegen Planfeststellungsbeschluss

29. Dezember 2010 | Mobilität, Wälder

Vierstreifiger B 10-Ausbau: BUND erhebt Klage gegen Planfeststellungsbeschluss Teilstück als Pfahl im Fleisch des Widerstandes

LANDAU. Der BUND Rheinland-Pfalz hat beim Oberverwaltungsgericht Koblenz  gegen den vom Land Rheinland-Pfalz erlassenen Planfeststellungsbeschluss zum vierstreifigen Ausbau der B 10 zwischen Godramstein und der BAB 65 (Anschlussstelle „Landau Nord“) Klage eingereicht. Der Kläger verlangt die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses wegen Verstößen gegen das Bundes- und Landesnaturschutzgesetz sowie gegen eine Reihe anderer Rechtsvorschriften. Prozessbevollmächtigte sind die Rechtsanwälte Philipp-Gerlach & Teßmer, Frankfurt.

Die strittige Ausbaustrecke ist lediglich ein kurzes Teilstück des von der Landesregierung Rheinland-Pfalz projektierten durchgängig vierstreifigen – autobahngleichen – Ausbaus der B 10 zwischen Pirmasens und Landau, der in rechtlich fragwürdiger Salamitaktik – von Westen wie von Osten her – vorangetrieben werden soll. Für sich alleine hat der Abschnitt keinerlei eigenständige verkehrstechnische Bedeutung, die einen vierstreifigen Ausbau begründen könnte. Das Vorhaben ist somit nicht weniger irrational als die Zusage, eine durchgängige Vierstreifigkeit ohne den dazugehörigen Tunnelbau etablieren zu wollen. Sein Zweck ist, von Osten her Pfahl im Fleisch des Widerstandes der Menschen gegen ein überflüssiges Verkehrsprojekt mitten durch das Biosphärenreservat Pfälzerwald zu sein.

Über ihr aktuelles juristisches Vorgehen hinaus halten daher der BUND wie die unterstützenden Bürgerinitiativen weiterhin konsequent an ihrer Kritik an der hinter der beklagten Maßnahme stehenden Straßenverkehrspolitik fest: Als transeuropäische Transitachse für den verdreifachten Schwerlastverkehr gewollt, wird die Strecke weder dem Raum Pirmasens noch sonstigen Anrainern von Nutzen sein. Solche Strecken haben i. d. R. für die strukturpolitische Zukunft der davon betroffenen Räume sogar eher eine Entleerungswirkung. Nichts anderes erbrachte im Grunde auch das vor Jahren von der Landesregierung eigentlich als Akzeptanzbeschaffungsmaßnahme gewollte Mediationsverfahren.

Für die Pendler der betroffenen Region wäre der damals von den Kritikern gemachte Vorschlag einer durchgängigen Dreispurigkeit mit tageszeitangepasster „intelligenter“ Verkehrssteuerung völlig ausreichend und für den Steuerzahler günstiger gewesen.

Ulrich Mohr für BUND Südpfalz  (Tel.: 06347 – 6630)  

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