BUND Landesverband
Rheinland-Pfalz

BUND: „Kein öffentliches Interesse an B 50 neu“

24. Juli 2006 | Mobilität

B 50 neu Untersuchungen und Datenerhebung veraltet, unzureichend, nicht gesetzeskonform

MAINZ. Der BUND kann nach Aussage seiner Landesvorsitzenden Heidelind Weidemann absolut „kein überwiegendes öffentliches Interesse“ für den Bau der B 50 neu und den Hochmoselübergang bei Zeltingen-Rachtig erkennen. Dies geht aus der umfangreichen Stellungnahme der Umweltorganisation zu den überarbeiteten Plänen für das 250-Millionen-Projekt hervor. Der BUND beantragt daher dringend die Durchführung eines bisher nicht vorgesehenen Erörterungstermins. Als Fernstraßenverbindung von den Nordseehäfen ins Rhein-Main-Gebiet sei das Vorhaben angesichts bereits vorhandener Autobahnstrecken völlig überflüssig.

Es sei absolut unverständlich, wieso der Bau eines Hochmoselübergangs mit Pfeilergründung ausgerechnet im tiefgründig instabilen Ürziger Hang und auf dem gegenüber liegenden extrem rutschgefährdeten Graacher Hang vorgesehen ist. Auch deshalb sei das Ignorieren längst bekannter und realitätsnaher Alternativvorschläge nicht nachvollziehbar.

Im Übrigen verweist der BUND auf die auch schriftlich vorliegende Aussage des damaligen Verkehrsministers Hans Artur Bauckhage: „Ohne die Weiterführung über den Hochmoselübergang macht die B 50 neu keinen Sinn“. Dazu stellt Weidemann fest: „Wenn die Bauarbeiten trotzdem in Angriff genommen wurden ohne Sicherheit über den Weiterbau, ist das kurzsichtig und entspricht nicht dem Wirtschaftlichkeitsgebot“.

Der BUND wird sich wohl gezwungen sehen, an seine juristischen Erfolge vor dem Leipziger Bundesverwaltungsgericht anknüpfen zu müssen. Diese Schlussfolgerung drängt sich auf angesichts der Anfechtbarkeit auch des neuerlichen Planfeststellungsverfahrens „B 50 neu im Abschnitt zwischen Platten und Longkamp einschließlich Zubringer Longkamp“.

Die Unzulänglichkeiten betreffen die unter europäischem Schutz stehenden FFH-Gebiete Kautenbachtal und Tiefenbachtal sowie das Vogelschutzgebiet „Wälder zwischen Wittlich und Cochem“. In der BUND-Stellungnahme heißt es: „Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Untersuchung zu mögli-chen Lebensraumverlusten der streng geschützten Arten wegen völlig veralteten Daten, unzureichenden oder gar fehlenden Datenerhebungen nicht dem gesetzlichen Anspruch gerecht wird“.

Aber auch über rein naturschutzfachliche Belange hinausgehende Gesichtspunkte wie Wasser- und Lärmschutz wird der BUND künftig vertreten können, weil die vor einem Jahr in Kraft getretene Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie die Rechte von Bürgern, aber auch Verbänden erweitert.

Ulrich Mohr, BUND Rheinland-Pfalz (Pressesprecher)

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