BUND kritisiert weiteres Abpumpen im Nationalpark

11. Februar 2025 | Naturschutz

 (Thomas Brodbeck)

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Rheinland-Pfalz übt scharfe Kritik an den anhaltenden Grundwasserentnahmen durch die beiden Sprudelbetriebe im Gebiet des Nationalparks. Die Landesvorsitzende Sabine Yacoub begrüßt jedoch, dass bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, der SGD Nord, zumindest hinsichtlich des Verfahrens zur Prüfung neuer Genehmigungen ein gewisses Umdenken stattgefunden hat: „Während frühere Genehmigungen für die Anlage von Pumpstationen im Nationalpark nahezu beiläufig erteilt wurden, müssen die Betriebe nun erstmals im Rahmen einer förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung nachweisen, dass ihre Wasserentnahmen keine negativen Auswirkungen auf den Naturhaushalt haben. Dieser Fortschritt ist dem öffentlichen Druck zu verdanken.“

Yacoub lobt in diesem Zusammenhang das Engagement des breiten Bündnisses aus den zuständigen Kreisgruppen von BUND, NABU und Pollichia sowie der örtlichen Bürgerinitiative „Wasser ist Leben“. Bereits im Herbst 2023 konnte dieses Bündnis einen wichtigen Erfolg erzielen: Die Anträge für weitere Probebohrungen im Nationalpark wurden zurückgezogen.

 

Angesichts der Folgen des Klimawandels, insbesondere des seit Jahren bestehenden Defizits bei der Grundwasserneubildung fordert der BUND-Landesverband nun ein klares und transparentes Vorgehen: Die anstehende UVP muss von einem unabhängigen Fachbüro durchgeführt werden und die SGD Nord darf keinesfalls Gefälligkeitsgutachten akzeptieren.

Unverständlich bleibt laut Yacoub, dass den Sprudelbetrieben trotz ausgelaufener Genehmigungen weiterhin die Förderung von Grundwasser gestattet wird. Diese Genehmigungen basieren auf Antragsunterlagen, die eine UVP-Pflicht fälschlicherweise nicht als notwendig erachteten, obwohl bereits damals die möglichen Gefährdungen für den Naturhaushalt bekannt waren. Die Genehmigungen sind deshalb laut BUND als fehlerhaft zu bewerten. Der Verband wird diesen Widerspruch juristisch prüfen lassen. Ziel ist es, die weitere Förderung durch die Sprudelbetriebe zu untersagen, bis eine UVP zweifelsfrei deren Umweltverträglichkeit nachweist.

Für Rückfragen:

Sabine Yacoub, Landesvorsitzende: 0174 9971892, sabine.yacoub(at)bund-rlp.de

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