BUND Landesverband
Rheinland-Pfalz

BUND-Landesverbände im Rheineinzugsgebiet: Gewässerschutz am Rhein, Main und Mosel verfehlt Ziele

24. Juni 2015 | Flüsse & Gewässer, Lebensräume, Naturschutz, Quellen und Bäche

Mainz, Düsseldorf, München, Saarbrücken, Wiesbaden. Nach Überzeugung der rheinanliegenden Landesverbände des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) werden die Bundesländer im deutschen Rheineinzugsgebiet die Ziele im europäischen Gewässerschutz verfehlen. 15 Jahre nach Verabschiedung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) hätte der „gute ökologische Zustand“ in den Bächen und Flüssen im Rheineinzugsgebiet bereits 2015 größtenteils erreicht werden müssen. Derzeit erfüllen von mehreren Tausend Flussabschnitten im deutschen Rheineinzugsgebiet nur wenige Prozent den von der EU geforderten „guten ökologischen Zustand“!

Die BUND-Landesverbände hatten diese Woche umfangreiche Stellungnahmen zu dem jetzt anstehenden zweiten Bewirtschaftungszyklus nach der WRRL von 2016 bis 2021 abgegeben und kritisieren die viel zu langsame Umsetzung der Richtlinie und die falsche Schwerpunktsetzung der Maßnahmen.

Eine grundlegende Besserung sei auch im jetzt anstehenden zweiten Bewirtschaftungszyklus von 2016 bis 2021 nicht in Sicht: Von über 2.000 Fließgewässerabschnitten im deutschen Rheineinzugsgebiet werden auch im Jahr 2021 „wahrscheinlich“ nur 207 Abschnitte den guten Zustand erreichen.

Dr. Heinz Schlapkohl, Sprecher der BUND-Arbeitsgruppe Rhein, kritisiert, dass die Revitalisierung von Bächen und Flüssen sowie der Auen viel zu geringe Fortschritte mache: „Nur mit mehr Geld und mehr biologisch ausgebildetem Personal in der Wasserwirtschafts- und Naturschutzverwaltung wird es gelingen, die notwendigen Flächen zu erwerben, damit die begradigten Bäche und Flüsse wieder mehr Raum für ihre natürliche Entfaltung bekommen. Von revitalisierten Gewässerabschnitten profitieren nicht nur Lachs & Co, sondern auch der Mensch durch naturnahen Hochwasserschutz mit einem großen Erholungswert.“

Obwohl Rheinland-Pfalz mit ca. 1/3 der Gewässer im „guten ökologischen Zustand“ noch etwas besser dasteht als andere Bundesländer, bestehen auch hier noch große Defizite.  So hat der Anteil an Oberflächengewässern in „gutem ökologischem Zustand“ von 2009 bis 2014 von 26,8 % auf nur 29,2 % zugenommen.

Ein Ziel der WRRL ist u. a. die Wiederherstellung der sog. Durchgängigkeit der Fließgewässer für wandernde Fischarten wie Lachs, Maifisch oder Neunauge. Beispielsweise sind die Sieg und ihre Nebenflüsse als Lachsgewässer ausgewiesen. Doch bis heute sind nur ca. 37 % der Lachshabitate des Siegsystems erreichbar. Nach dem neuen Bewirtschaftungsplan soll das Ziel „Durchgängigkeit von Sieg und Nister“ sogar erst im Jahr 2027 erreicht werden. Außerdem ist die stoffliche Belastung ein ungelöstes Problem an Sieg und Nister.  

Gerade in den landwirtschaftlich geprägten Gebieten von Rheinland-Pfalz gibt es massive weitere Probleme im Gewässerschutz. So sind ca. 30 % der Grundwasserkörper mit Nitraten belastet. Dr. Holger Schindler, Landesvorsitzender des BUND Rheinland-Pfalz erläutert: „Nur ein Blick über den Tellerrand der Gewässer hinaus wird die Gewässerprobleme lösen, die wir in Rheinland-Pfalz haben. So ist beispielsweise durch Bodenabtrag das Lückensystem sehr vieler kleiner Gewässer verstopft. Selbst wenn der Lachs das Gewässer erreichen würde, könnte er dort nicht erfolgreich laichen.“ Er fordert daher: „Wir brauchen dringend breite Gewässerrandstreifen und eine Verringerung des Düngemittel- und Pestizideinsatzes in der Landwirtschaft.“

Der BUND Rheinland-Pfalz stellt fest, dass die Wirksamkeit der Maßnahmen in den letzten 15 Jahren viel zu gering ist und das bisherige Vorgehen und die Schwerpunktsetzung auf den Prüfstand gestellt werden müssen. Im Fokus müssten die Reduktion der stofflichen Belastungen und das Zulassen einer natürlichen Gewässerdynamik stehen. Der BUND ist sich sicher, dass nur eine mutige und konstruktive Zusammenarbeit der Vertreter von Wasserwirtschaft, Naturschutz und Landwirtschaft unsere Oberflächengewässer und das Grundwasser schützen sowie ein absehbares Vertragsverletzungs­verfahren der EU verhindern kann.

Nicht umsonst hatte die EU-Kommission im März 2015 die Mitgliedsstaaten – u.a. auch Deutschland – dafür gerügt, dass die von der EU bereitgestellten Mittel für den europäischen Gewässerschutz von den Mitgliedsstaaten nur unzureichend genutzt werden.  

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb