BUND Rheinland-Pfalz fordert von Landesregierung Ablehnung des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes im Bundesrat

29. Januar 2026 | Naturschutz, Grünes Band, Mobilität

Infrastruktur-Zukunftsgesetz würde gerichtliche Kontrolle und Verbandsklagerecht bei Autobahnneubau schwächen

Berlin/Mainz: Mit Verweis auf die morgen im Bundesrat angesetzte Aussprache zum Entwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetz plädiert der Landesverband Rheinland-Pfalz des BUND für eine deutliche Überarbeitung. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung Vorhaben der Verkehrsinfrastruktur unter anderem durch die Einschränkung von Umwelt- und Naturschutzstandards beschleunigen. Geplant sind hierfür Eingriffe in zentrale Beteiligungs- und Kontrollrechte der Zivilgesellschaft kritisiert der BUND, mit weitreichenden Folgen für Natur, Umwelt und Bürgerbeteiligung in Rheinland-Pfalz.

Sabine Yacoub, BUND-Landesvorsitzende dazu: „Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz darf in der jetzigen Form nicht in Kraft treten und muss überarbeitet werden. Es stellt eine Zäsur für die Bürgerbeteiligung dar und schwächt die gerichtliche Kontrolle sowie das Verbandsklagerecht beispielweise beim Autobahnneubau. Wir fordern von Ministerpräsident Alexander Schweitzer eine Ablehnung dieses Gesetzentwurfes im Bundesrat.“

Yacoub weiter: „Marode Schienen, Straßen und Brücken sind ein Versäumnis der Politik und nicht durch Klagen der Umweltverbände entstanden. Viel zu lange wurde Geld in den Bau neuer Straßen, wie die Hochmoselbrücke, statt in die notwendige Sanierung investiert. Hier braucht es eine Priorisierung für den Erhalt. Umweltverbände klagen nur gegen Verstöße im Umwelt- und Naturschutzrecht. Wer hier Klagen einschränkt löst keine Probleme, sondern verdeckt Planungsfehler.“

Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz zielt darauf die gesellschaftliche Kontrollfunktion massiv zu schwächen. Vorgesehen sind unter anderem der Wegfall der aufschiebenden Wirkung von Verbandklagen. 

Yacoub kritisiert: „Umweltverbände wie der BUND klagen nicht aus Eigennutz, sondern im Sinne der Allgemeinheit und als ‚Anwälte der Natur‘. Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz macht es möglich, Bäume zu fällen oder Moore trocken zu legen, bevor endgültig entschieden ist, ob und wie überhaupt gebaut werden darf. Rheinland-Pfalz kann im Bundesrat maßgeblich beeinflussen, ob dieses Gesetz in Kraft tritt. Eine Zustimmung in der vorliegenden Form wäre ein fatales Signal für Rechtsstaatlichkeit, Umwelt- und Naturschutz sowie rechtsstaatlicher Teilhabe.“  

Dort wo Kontrolle stattfindet, dient sie dem Allgemeinwohl und deckt falsche Planungen oder Gesetzesverstöße auf. Dadurch werden Projekte meist nicht verhindert, sondern vor allem Planungsfehler behoben und Eingriffe in die Natur vor Ort minimiert. Das Verbandsklagerecht wirkt damit als Korrektiv im Rechtstaat und nicht als Blockadeinstrument. Insgesamt verschiebt das Infrastruktur-Zukunftsgesetz Entscheidungsbefugnisse und Abwägungsspielräume zulasten der Länder, während es ihnen gleichzeitig die Verantwortung für ökologische Schäden, Vollzugsprobleme und Akzeptanzkonflikte vor Ort überstülpt.

Kontakt: 

Sabine Yacoub, 01749971892, sabine.yacoub@bund-rlp.de

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