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BUND Rheinland-Pfalz reicht Klage ein: Zweite Rheinbrücke bei Wörth

08. März 2018 | Flüsse & Gewässer, Mobilität, Naturschutz, Ressourcen & Technik

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Rheinland-Pfalz hat am Mittwoch, dem 7. März 2018, beim Oberverwaltungsgericht Koblenz Klage eingereicht gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Bau einer zweiten Rheinbrücke bei Wörth. Die Umweltorganisation zeigt damit aus Verantwortung für die Umwelt und aus Respekt vor gültigen Umweltvorschriften Flagge gegen eine jahrelang generalstabsmäßig von Politik und Wirtschaft vorangetriebene Kampagne zu Gunsten eines überflüssigen Verkehrsprojektes

Untersuchungen und Gutachten, auf die sich die Planfeststellung stützt, beruhen auf unvollständigen bzw. fehlerhaften Annahmen; dies betrifft die Verkehrsuntersuchung, den Umgang mit der Wasserrahmenrichtlinie der EU wie auch mit den Belangen des Naturschutzes. Eine Planrechtfertigung für das Vorhaben kann so nicht gegeben sein.

Der BUND sieht sich in seiner zentralen Position zu dem Projekt bestätigt durch die nach wie vor gültige grundsätzliche Aussage des Bundesrechnungshofes, der den Bau einer zweiten Rheinbrücke „weder für notwendig noch für wirtschaftlich“ erklärt hat und daran auch einen Mangel der Finanzierbarkeit durch den Bund festmacht. Die bestehende Rheinbrücke sei in der Lage, sowohl den aktuellen als auch den für die Jahre bis 2025 prognostizierten Verkehr zu bewältigen. Der morgendliche Stau entstehe durch die Überlastung des Karlsruher Straßennetzes und durch das Nadelöhr „Knielinger Pförtner“. „Eine zweite Brücke würde die Stausituation sogar weiter verschärfen“, heißt es.

Vieles bleibt rätselhaft: Nachdem der Bundesrechnungshof sich auf das vom LBM Speyer unter Kurt Ertel  immer wieder herangezogene Gutachterbüro Modus Consult bezogen hatte, das für eine zweite Brücke einen Fernverkehrsanteil von 5 Prozent prognostiziert und diese Straße dem Regionalverkehr zugeordnet hatte, kommt jetzt der gleiche Gutachter -  ohne weitere Erklärung  -  zu einem Fernverkehrsanteil von 20 bis 25 Prozent. Hier genauer hinzusehen wird sicher Sache des Gerichts sein genauso wie die Betrachtung der methodischen Mängel an dem total veralteten Verkehrsmodell, das beispielsweise für den Analyse-Null-Fall zu weit überhöhten durchschnittlichen täglichen Verkehrszahlen kommt, die mit gemessenen Zahlen nicht in Übereinstimmung zu bringen sind.

Besonders ins Abseits gerät der Naturschutz.

Aufgrund der Betroffenheit extrem seltener Arten und der großen Prognoseunsicherheiten in Bezug auf die vorgelegten, zu wenig konkreten, Maßnahmenkonzepte ist die vorgelegte Planung als nicht genehmigungsfähig anzusehen . Bis zu 75 seltene oder kurz vor dem Aussterben stehende Arten sollen de facto mehr oder weniger dem Moloch Verkehr geopfert werden durch den von der B 9 durch die Rheinauen geführten Zubringer auf die neue Brücke.

Einen Radweg über die zweite Brücke enthält der Planfeststellungsbeschluss überhaupt nicht. Es ist sogar von einem Rückbau bestehender Radwege die Rede. An diesem misslichen Befund ändern auch nichts jüngste Meldungen über eine Machbarkeitstudie.

 

Für Rückfragen:

Karin Marsiske, BUND Südpfalz: 07271-52645

Dr. Holger Schindler, BUND Landesvorsitzender:  06306 701505

 

 

 

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