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Rheinland-Pfalz

BUND und NABU über Naturzerstörungen durch Behörde entsetzt - Naturschützer erreichen vorläufigen Rodungsstopp am Glan für Fällung von zunächst über 60 wertvollen Bäumen mitten in der Brutzeit

27. April 2017 | Lebensräume, Flüsse & Gewässer, Naturschutz, Wälder

Die Landesverbände von BUND und NABU sind über das aktuelle Verhalten der SGD Süd entsetzt. So sollen am Glan erstmalig inmitten der Brutzeit die Verkehrssicherheit hergestellt werden und in einem 1. Schritt diese Woche 76 wertvolle Bäume gefällt oder (zu einem deutlich geringeren Teil) die Baumkronen entfernen werden. Diese Maßnahme mitten in der Brut- und Jungenaufzuchtzeit verstößt gleich gegen mehrere Bestimmungen des Bundesnaturschutz­gesetzes und führt zu einer Verschlechterung des Gewässerzustandes, wird aber von der Oberen Naturschutzbehörde (ebenfalls SGD Süd) gedeckt. Heute Morgen wurde mit den Fällungen begonnen. Der BUND hatte gestern, nachdem er vom geplanten Start der Fällungen erfahren hatte, sofort Widerspruch eingelegt. Nachdem ihm erst heute Morgen Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, hat er einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Neustadt eingelegt um die heute früh begonnenen Fällungen zu stoppen. Am frühen Nachmittag hat das Gericht weitere Fällmaßnahmen bis zur Entscheidung im Eilverfahren untersagt, zu diesem Zeitpunkt waren bereits 14 Bäume gefällt.

Das Fällen und Beschneiden von Bäumen ist nach § 39 BNatschG vom 1.3. bis 30.9. verboten. Dieses Verbot dient dem Schutz der Tier- und Pflanzenwelt. So ist mittlerweile das Brutgeschäft der Vögel  voll im Gange, sodass bei den aktuellen Fällungen die Zerstörung von Nestern und die Tötung von Vögeln und Fledermäusen sehr wahrscheinlich ist. Dies kann auch durch eine ökologische Begleitung nicht verhindert werden. So wurde bereits heute Vormittag die Zerstörung eines in einer Baumhöhle liegenden Nestes sowie einer Baumhöhle in einer großen alten Weide, die vorher gar nicht erkannt werden konnte dokumentiert, die Tötung einer Kleiberbrut ist aufgrund der entdeckten Höhlen und der aufgeregten Suche eines Kleiberpaares direkt nach der Rodung sehr wahrscheinlich. Es ist davon auszugehen, dass viele Nester und Tiere gar nicht entdeckt werden, da die Bäume teils belaubt, groß und weit verzweigt mit vielen Rindenspalten und größeren und kleineren Höhlen schwer einsehbar und kontrollierbar sind. Teilweise sind sie beim Fällen ins Wasser gefallen, was die Nachsuche nach Höhlen und Nestern weitgehend unmöglich macht.

Die SGD begründet die Erforderlichkeit der Maßnahme mit einer Vereinbarung, die das Land mit den Gemeinden Lauterecken, Meisenheim und Bad Sobernheim sowie mit drei Kanuvermietern abgeschlossen habe. Diese habe das erklärte Ziel, die touristische Nutzung des Glans im Einklang mit den naturschutzrechtlichen Erfordernissen zu entwickeln. Die Vereinbarungspartner strebten eine nachhaltige Aufwertung des ökologischen Zustandes des Gewässers entsprechend der EG-Wasserrahmenrichtlinie an. Die aktuellen Fällungen sowie noch vermutlich bis zu über 500 weitere Eingriffe in den kommenden Monaten sollen nun zur Verkehrssicherung des Glans für den Kanutourismus durchgeführt werden.

„Dadurch führt das Land seine eigenen Ziele ad absurdum“, sind die Naturschutzverbände überzeugt.  Denn es werden gerade alte Totholz-reiche Bäume gefällt. Und genau diese sind für den Natur- und Gewässerschutz von besonders hoher Bedeutung – zum einen als Lebensraum für Vögel und Fledermäuse, zum anderen insbesondere für den Zustand des Gewässers. „Die Fällungen finden gerade da statt, wo der Glan dabei ist, sich hin zu einem guten Zustand zu entwickeln. Denn für diese positive Entwicklung braucht es Bäume, die das Gewässer beschatten und insbesondere Totholz-reiche Bäume, die die Gewässerdynamik befördern. Die jetzigen Eingriffe werfen den Gewässerschutz um Jahrzehnte zurück“, erläutert Dr. Holger Schindler, BUND-Landesvorsitzender und Gewässerökologe. 

Die Bedeutung der Bäume und der hohe naturschutzfachliche Wert des Flussabschnitts werden auch dadurch deutlich, dass die betroffenen Bäume zu einem großen Teil in aufeinander folgenden, besonders geschützten Biotopen liegen. Sie sind hier Lebensraum für viele geschützte Tierarten, wie beispielsweise Eisvogel, Wasseramsel, Gebirgsstelze, Nachtigall, Pirol, Teichrohrsänger, Bunt- und Grünspecht. Diese sind nicht nur durch die Baumfällung direkt betroffen, sondern werden auch im Umfeld der Fällmaßnahmen stark beeinträchtigt. So füttern die Vögel ihre Jungen im gestörten Umfeld nicht, was zum Verhungern der Küken führen kann.

Besonders ärgert die Naturschützer, dass die Eingriffe völlig ohne Not in einer für die Tierwelt besonders sensiblen Phase erfolgen. So gibt es schon seit mehreren Jahren einen Runden Tisch, in dem auch die Naturschutzverbände vertreten sind und der sich mit den Möglichkeiten für einen naturverträglichen Kanutourismus am Glan beschäftigt. Es ist deshalb nicht ersichtlich, weshalb die Behörden nun gerade zum Ende des Jahres 2016 ein Baumgutachten zur Bewertung der Verkehrssicherheit in Auftrag gegeben haben. Es muss bei Beauftragung klar gewesen sein, dass es nicht rechtzeitig fertig sein würde, um ggf. erforderliche Maßnahmen vor dem 1.3.2017 umzusetzen. Da der Glan auch in den vergangenen Jahren bei ähnlicher Sicherheitslage auf eigene Gefahr zur Befahrung frei gegeben war, ist nicht ersichtlich, warum man mit Verkehrssicherungsmaßnahmen nicht bis in den Winter wartet. Außerdem kritisieren BUND und NABU, dass der Runde Tisch nicht in die Entscheidung eingebunden wurde. So wurde die Chance verpasst, gemeinsam einen naturverträglicheren Weg zur Verkehrssicherung zu finden. „Wir können uns z. B. gut vorstellen, bei Bäumen die drohen, ins Gewässer zu stürzen, im Winterhalbjahr nachzuhelfen und sie ins Gewässer stürzen zu lassen, so könnte die Gefahr für Kanuten beseitigt werden und der Baum kann im Gewässer die Dynamik positiv beeinflussen. Damit der Glan weiterhin für kanutenbefahrbar bleibt, wäre es auch denkbar, nur einen Teil des Baumes im Gewässer zu belassen.

Doch die SGD hat es vorgezogen, vollendete Tatsachen zu schaffen, anstatt einen guten Kompromiss zu finden, deshalb mussten wir den Rodungsstopp durchsetzen“, so Schindler. „Wir sind froh, dass die Fällungen nun zunächst gestoppt sind und hoffen, dass wir erreichen, dass während der Brutzeit nicht weiter gefällt wird und dass die Zeit bis zum Winter dazu genutzt werden kann, eine gute Lösung zu finden, welche das Gewässer nicht nachteilig beeinflusst.“  

Für Rückfragen:

Dr. Holger Schindler, 06306 701505
Sabine Yacoub, 06131-62706-0 oder 0174-9971892 

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