BUND vor Bundesverwaltungsgericht: Verhandlung zur A1 zwischen Kelberg und Blankenheim

06. November 2025 | Mobilität, Lebensräume, Gefährdete Tiere und Pflanzen

 (Jörg Farys / bund.net)

Leipzig/Mainz, 6.11.2025 – Am gestrigen Mittwoch, 5. November, wurde vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Klage des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Rheinland-Pfalz gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Bau der Autobahn A1 zwischen Kelberg und Blankenheim verhandelt.

Dazu erklärt die BUND-Landesvorsitzende Sabine Yacoub:
„In der Verhandlung wurden viele unserer Argumente intensiv erörtert. Wichtige Themen waren insbesondere Fragen des Artenschutzes sowie die Betroffenheit mehrerer europäischer Schutzgebiete, insbesondere des Vogelschutzgebiets Ahrgebirge im Nohner Wald. Dieses würde durch die geplante Autobahn zerschnitten und aus unserer Sicht erheblich beeinträchtigt. Besonders intensiv wurde diskutiert, ob offene europarechtliche Fragen in diesem Zusammenhang dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt werden müssen. 

Es wurde deutlich, dass unsere naturschutzfachlichen und rechtlichen Bedenken gegen den A1-Ausbau vom Gericht sehr ernst genommen werden und die Richter in der Verhandlung wichtige Denkanstöße für die Entscheidungsfindung bekommen haben. Mit Spannung warten wir nun auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die für den 18. November angekündigt ist. Dann wird sich zeigen, ob es zu einer Vorlage an den EuGH kommt oder bereits ein Urteil ergeht.“

Der BUND Rheinland-Pfalz wird im Verfahren von der Kanzlei PNT Partner Rechtsanwälte vertreten. Fachgutachterliche Unterstützung leisten die Büros Schreiber Umweltplanung und RegioConsult. Verkehrs- und Umweltmanagement.

Fotos

www.bund-rlp.de/service/presse/pressefotos/

Für Rückfragen

Sabine Yacoub, 0174 9971892, sabine.yacoub(at)bund-rlp.de

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb