Bundesrat muss freien Rebenanbau in der EU stoppen

10. Februar 2011 | Landwirtschaft, Gefährdete Tiere und Pflanzen

BUND fordert Schutz des Weinbaus in Steillagen

Mainz. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Rheinland-Pfalz e. V.  schließt sich seinen baden-württembergischen Kollegen an und fordert den Bundesrat auf, sich in seiner morgigen Sitzung für die Verlängerung des EU-weiten Rebenanbaustopps über das Jahr 2018 hinaus einzusetzen – wie es die Weinbauländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz fordern. 

Der Anbaustopp verbietet den Weinanbau bisher auf Flächen, die seit mehr als 8 Jahren keine Reben getragen haben. 2007 hatte der EU-Agrarministerrat die Aufhebung des Rebenanbaustopps beschlossen. Der Weinbau auf jeder beliebigen Fläche würde dazu führen, dass der Steillagenweinbau kaum noch konkurrenzfähig bliebe. Die Aufgabe des Steillagenweinbaus bedeutet nach Auffassung des BUND das Ende einer einmaligen Kulturlandschaft und eine Katastrophe für den Artenschutz. „Der Weinbau in Steillagen an Mosel, Rhein, Nahe hat einmalige Biotope für Tier- und Pflanzenarten geschaffen, die Wärme und Trockenheit lieben“, sagte BUND-Landesgeschäftsführer Erwin Manz: „Nicht nur Smaragdeidechse, Apollofalter und Gelbstern würden aus unserer Landschaft verschwinden, wenn der Weinbau an Steillagen aufgegeben werden muss. Denn die Freihaltung der aufgegebenen Weinberge wäre mit Naturschutzmitteln nicht zu bezahlen sein.“

Für Rückfragen: Dr. Erwin Manz, 06131-62706-0 bzw. 0151 12273866

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