50 Jahre BUND Landesverband
Rheinland-Pfalz

Doppelhüllenpflicht für Gefahrguttransporte

13. Januar 2011 | Chemie, Flüsse & Gewässer, Mobilität, Umweltgifte

Anlässlich des Schiffsunfalls auf dem Rhein fordert der BUND Landesverband Rheinland-Pfalz e. V. die sofortige Einführung der Doppelhüllenpflicht für Gefahrguttransporte.

BUND zu Schiffshavarie

Anlässlich des Schiffsunfalls auf dem Rhein fordert der BUND Landesverband Rheinland-Pfalz e. V. die sofortige Einführung der Doppelhüllenpflicht für Gefahrguttransporte.

Zur heutigen Havarie eines Schwefelsäure-Tankers auf dem Rhein an der Loreley, erklärt Dr. Erwin Manz (BUND-Landesgeschäftsführer): "Was in der Seeschifffahrt seit einigen Jahren europäisches Recht ist, muss auch in der Binnenschifffahrt gelten: die Verpflichtung zu Doppelhüllentankern.“ Beim aktuellen Unfall konnte durch die Doppelhülle bislang vermieden werden, dass große Mengen Säure in den Fluss gelangt sind.

In Sachen Sicherheit in der Binnenschifffahrt hat das EU-Parlament im Juni 2008 das "Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen" (ADN) in die Richtlinie zur Beförderung gefährlicher Güter in der EU aufgenommen. Darin wird vorgeschrieben, dass bis 2018 in Europa alle Tanker Doppelhüllentanker sein müssen. Angesichts des aktuellen Unglücks auf dem Rhein betont Manz: "Keine Reederei ist gezwungen, bis 2018 zu warten. Das kann man früher machen! Wir fordern die Bundesregierung auf, diesen Termin vorzuziehen."

Für Rückfragen:
Dr. E. Manz  06131 62706-0 bzw. 0151 12273866 

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