50 Jahre BUND Landesverband
Rheinland-Pfalz

Einigung zwischen BUND und FFHG

09. November 2006 | Wälder, Gefährdete Tiere und Pflanzen

Wald für die Mopsfledermaus bleibt erhalten

Meilenstein für den europäischen Naturschutz

Mainz. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Rheinland-Pfalz und die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH (FFHG) haben vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz einen Vergleich zur Beilegung des Rechtsstreites gegen die Verlängerung der Start- und Landebahn am Hahn geschlossen. Darin verpflichtet sich die FFHG, in erheblichem Umfang auf Rodungsarbeiten zu verzichten und die Einkürzung von Waldbeständen über einen Übergangszeitraum zu strecken. Im Gegen-zug verpflichtet sich der BUND seine Klage zurückzuziehen.

Mit diesem Kompromiss wird der Eingriff in den Naturhaushalt, vor allem in den Lebensraum der bedrohten Mopsfledermaus und der Bechsteinfledermaus, erheblich minimiert werden. „Das Verhandlungsergebnis ist ein Sieg der Vernunft und ein wichtiger Erfolg für den europäischen Naturschutz“, kommentiert Dr. Erwin Manz, Landesgeschäftsführer des BUND Rhein-land-Pfalz, die Übereinkunft. „Nach monatelangen Auseinandersetzungen um die Erhaltung der Biotope konnte nun endlich der konsequente Vollzug des europäischen Naturschutzrech-tes durchgesetzt werden“, so Manz weiter.

Ein entscheidender Meilenstein für die jetzt ausgehandelte Vereinbarung war die nochmalige Nachmeldung von Schutzflächen als Lebensraum der Mopsfledermaus für das FFH-Gebiet Ahringsbachtal durch das Land Rheinland-Pfalz. Die ursprünglich vorgesehene Fläche wurde um über 800 ha erweitert und damit nahezu verdoppelt. Nach zähem Ringen zwischen BUND und Land musste das Land im Januar 2006 auf Druck der Europäischen Kommission nachge-ben und endlich den Gesamtlebensraum der Mopsfledermaus für das europaweite Biotop-netzwerk melden.

Der BUND ist stolz, durch seine konsequente Haltung nun große Teile des Waldes am Hahn retten zu können. Auf insgesamt über 30 ha Fläche werden Wälder als solche erhalten bzw. können große, alte Bäume weiterhin stehen bleiben. Insbesondere bleiben 11 ha Fläche mit einst vorgesehener Einzelbaumentnahme bzw. Waldumbau nun von jeglicher Maßnahme ver-schont. Auf 16 ha geplanter Rodungsfläche wird jetzt eine stufenweise Umwandlung zu na-turnahen, niedrigwüchsigen Waldgesellschaften vorgesehen. Auf weiteren 5 ha Fläche wird die Rodung statt sofort erst deutlich später vorgenommen. Zusätzlich bleiben alle vorhandenen Habitatbäume von Mopsfledermaus und Bechsteinfledermaus erhalten. Die vorgesehenen maximalen Endhöhen des Baumbestandes werden auf der Gesamtfläche künftig höher sein als einst in den Planunterlagen vorgesehen. „Das ist ein Erfolg für die Klagerechte von Umwelt-verbänden“, äußerte die Prozessbevollmächtigte des BUND, Rechtsanwältin Joy Hensel. „Die Verbandsklage ist ein notwendiges Mittel, um die Natur angemessen zu schützen. Sie zwingt Naturschützer und Wirtschaft dazu, aktiv Lösungen zu gestalten.“

Auch auf die in extremer Weise naturzerstörende Verlegung der Hunsrückhöhenstraße im Bereich von ökologisch hoch sensiblen Buchenhochwäldern soll verzichtet werden. Damit wird dem hohen Schutzstatus dieses FFH-Gebietes Rechnung getragen und ein wichtiger Bei-trag zur Erhaltung der Bechsteinfledermaus geleistet. Durch zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen werden Waldlebensräume dauerhaft erhalten und aufgewertet. Auch die im Gebiet heimischen Wildkatzen profitieren von diesen Maßnahmen.

Besonders erfreut, so die Landesvorsitzende Heide Weidemann, ist der BUND auch darüber, dass nicht nur Wildtiere, sondern auch die Menschen in der Umgebung des Flughafens von der Vereinbarung profitieren. So trägt der Verzicht auf die Straßenverlegung ganz entschei-dend zum Lärmschutz in der Gemeinde Lötzbeuren bei. Der BUND hat ferner erreicht, dass die FFHG die Kindertagesstätte Hundsheim mit Lärmschutzfenstern in den Ruheräumen aus-stattet. Darüber hinaus wird den Bewohnern des Wohnprojekts „Kreativ im Alter“ in Morbach passiver Lärmschutz gewährt. Die Entgeltordnung mit Nachtzuschlägen soll im Sinne des Schutzes der Anwohner vor Fluglärm weiter entwickelt werden.

Rückfragen an: Dr. Erwin Manz
info@bund-rlp.de

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