Energiepolitik vor Naturschutz - warum die Naturschutzverbände die LEP-IV-Teilfortschreibung ablehnen

09. Oktober 2012 | Energiewende, Naturschutz, Wälder, Ressourcen & Technik, Nachhaltigkeit

Die Naturschutzverbände lehnen den neuen Entwurf der Landesregierung für das Landesentwicklungsprogramm ab und weisen das Argument, auf die Forderungen der Naturschutzverbände sei eingegangen worden, deutlich zurück.

Hauptgrund für unsere Ablehnung ist der weiterhin fehlende substantielle Schutz von Natur und Landschaft, auch wenn kleine Verbesserungen vorgenommen wurden“, begründet Dr. Holger Schindler, Vorsitzender des BUND, die Haltung der Verbände. Wirkliche Tabubereiche gebe es nach wie vor kaum. Substantielle Forderungen der Verbände zur naturverträglichen Lenkung des Windenergieausbaus seien nicht berücksichtigt worden. „Mit der Verlagerung fast aller Standortentscheidungen auf die Ebene der Kommunen verabschiedet sich die Landesregierung von einer planvollen Steuerung“, ergänzt Siegfried Schuch, Vorsitzender des NABU. Nach Ansicht der Naturschutzverbände werden Natur und Landschaft der Energiepolitik geopfert, obwohl genügend unproblematische Flächen vorhanden sind.

Als einzige Forderung der Verbände wurden im aktuellen LEP-Entwurf alte Laubwaldbestände von der Windenergienutzung ausgenommen. „Damit ist zwar ein wichtiger Schritt zum Schutz dieser ökologisch wichtigen Waldbestände getan, allerdings wurden auch hier keine konkreten Waldflächen definiert, so dass im Rahmen einer Einzelfallprüfung Interpretationsspielraum vorhanden ist“, konstatiert Andreas Grauer, Geschäftsführer der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald.

Ansonsten wurden alle substantiellen Vorschläge in den Wind geschrieben. So haben die Naturschutzverbände als Ersatz für die fehlende Lenkung über die Regionalplanung gefordert, großräumige Gebiete für das Naturerleben von Windenergieanlagen (WEA) freizuhalten. „Die Ministerien wollten aber nur Teile, sog. ‚historische Kulturlandschaften’ freihalten, welche deutlich kleiner ausfallen, meist Flusstäler darstellen und sowieso oft nicht windkraftgeeignet sind“, erläutert Hauptgeschäftsführer Bernd Wallner von den Wandervereinen. Beispiele sind die Vulkaneifel, bei der die bundesweit einmalige Vulkankegel- und Trockenmaarlandschaft nördlich von Daun für Windkraft freigegeben wird, das Moseltal, bei dem oft nur die rechte Moselseite von Windkraft freigehalten wird oder der Pfälzerwald, bei dem nur der schmale Haardtrand geschützt wird. Andere Gebiete wie der Giebelwald und der Soonwald fehlen hingegen völlig.

Entgegen der Forderung der Naturschutzverbände sind im Textentwurf des aktuellen LEP-Entwurfs die Pflegezonen des Biosphärenreservates Pfälzerwald keine Tabuzonen, obwohl die Ministerien diese mittlerweile öffentlich als windkraftfrei bezeichnen. Selbst dann wären allerdings weiterhin fast 60 % der Fläche des größten Waldgebietes Deutschlands für Windräder freigegeben. Diese deutliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes würde die jahrzehntelange Aufbauarbeit für den Tourismus und die Bevölkerung vor Ort konterkarieren.

Da auf der Ebene der Flächennutzungspläne die Kommunen auch außerhalb der Vorranggebiete der Raumordnungspläne selbst WEA-Standorte festlegen können, stehen etwa 80% der Landesfläche der kommunalen Bauleitplanung offen. „Selbst wenn Verbandsgemeinden keine Vorranggebiete festlegen wollen, müssen sie dies tun, weil sonst wegen der Privilegierung nach dem Baugesetzbuch die gesamte Verbandsgemeindefläche für WEA freigegeben ist. Deshalb werden in wenigen Jahren alle Verbandsgemeinden in Rheinland-Pfalz Windkraftstandorte haben und damit ist eine flächenhafte technische Überformung der Landschaft erreicht“, ergänzt Rudolf Ahrens-Botzong von den Naturfreunden.

Dass gerade einmal ein Zehntel der europaweit bedeutsamen NATURA-2000-Flächen des Landes für die Windkraft ausgeschlossen sein soll, ist auch vor dem Hintergrund völlig unverständlich, dass solche Schutzgebiete nach einer Studie des Bundesverbandes WindEnergie für die Energiewende gar nicht nötig wären. In den restlichen 90% der NATURA 2000-Flächen werden Einzelfallprüfungen meist zum Ergebnis führen, dass WEAs gebaut werden - dafür gibt es bereits jetzt genug Beispiele. Zu einer fundierten Prüfung der vielen, von Windkraftunternehmen bezahlten Gutachten sind weder Behörden noch Naturschutzverbände in der Lage. Hauptflächenbesitzer und damit der größte Nutznießer ist übrigens der Landesforstbetrieb (80% der NATURA-2000-Flächen liegen im Wald), der durch WEA hohe Einnahmen erzielen würde.

 

Das Gutachten der Vogelschutzwarte stellt nur die rechtlich notwendigen Minimalanforderungen dar und ist deshalb kein Lenkungsinstrument. Weder die Hauptvorkommen oder Konzentrationsgebiete windkraftsensibler Vogel- und Fledermausarten noch Vogelzugkorridore oder Rastplätze außerhalb der NATURA-2000-Gebiete werden geschützt, Vorsorgegesichtspunkte oder Entwicklungsmöglichkeiten sind nicht berücksichtigt. „Das kann nicht ernsthaft als Lenkungsinstrument für die Windenergie bezeichnet werden, zudem besteht für die zukünftigen WEA-Betreiber keine Planungssicherheit, da Klagen gegen den Bau vorprogrammiert sind“, so Holger Schindler (BUND). „Bei diesem Vorgehen könnten in wenigen Jahren Arten wie der Kleine Abendsegler in Rheinland-Pfalz ausgestorben sein, der Artenschutz und die Vorgaben der Vogelschutz- und FFH-Richtlinie werden mit Füßen getreten“, meint Dr. Peter Keller von der Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie Rheinland-Pfalz (GNOR). Befremdlich ist auch die Tatsache, dass das Land Schlagopferzahlen von Vögeln und Fledermäusen an WEA herunterspielt und bereits existierende Daten über Vogelzugkorridore und -konzentrationen sowie die neuesten Ergebnisse zum Vorkommen des Rotmilans und anderer windkraftsensibler Vogelarten außer Acht lässt. „Nicht mal die Wildtierkorridore sind von Windkraft ausgeschlossen. So sind selbst in der Nähe der neu errichteten Grünbrücke über die A 6 nach Kaiserslautern WEAs in Planung. Dafür haben wir kein Verständnis“, kritisiert Frank Voigtländer vom Landesjagdverband.

Dies alles hätte man übergeordnet berücksichtigen können, bevor es zu einzelnen Genehmigungsverfahren kommt.

 

Selbst in Kernzonen der Naturparke soll der Bau von Windenergieanlagen zulässig sein, wenn z.B. untergeordnete Kreisstraßen oder Nadelholzbestände als angebliche Vorbelastung vorhanden sind. Auch daran zeigt sich deutlich, wie unverantwortlich mit Natur und Landschaft umgegangen wird“, so der Präsident der POLLICHIA, Dr. Hans-Wolfgang Helb. „Nur auf ca. 20% der Landesfläche kann die Regionalplanung Windkraft ausschließen, meistens in sowieso nicht dafür geeigneten Gebieten. Dort, wo eine Lenkung wichtig wäre, nämlich auf windhöffigen Standorten, wo es zu Konflikten mit dem Landschaftsbild und dem Naturschutz kommt, ist diese Möglichkeit verwehrt. Man könnte fast den Eindruck bekommen, dass hier Ideologie vor Ökologie, Vernunft und Augenmaß geht. Von einer angeblich ökologisch ausgerichteten Regierungspartei wie den Grünen sollte man wahrlich eine wesentlich stärkere Berücksichtigung des Natur- und Landschaftsschutzes erwarten,“ beklagt Zoologe Hans Erkert vom Rheinischen Verein in der LAG.

Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, Rheinland-Pfalz zum Energieexportland zu machen – dies heißt, unbegrenzt Windräder in Rheinland-Pfalz zuzulassen, auch wenn der Eigenbedarf schon gedeckt ist. Mit diesem Ziel besteht die Gefahr, dass die Landschaft von Rheinland-Pfalz ausgebeutet und dem wirtschaftlichen Profit geopfert wird. Wachstum ohne Grenzen ist aber als „Green Economy“ auch eine Facette der Ausbeutung der Natur. „Wir befürchten, dass unser Land durch das rücksichtslose Vorgehen der Landesregierung an Lebensqualität verliert und ökonomische Gründe als Antrieb benutzt werden, um deutlich übers Ziel hinauszuschiessen“, fügt der Präsident des Landesfischereiverband Rheinland-Pfalz, Heinz Günster, der Diskussion hinzu.

 

Besonders kritisieren die Verbände, dass bislang gute Planungen der Planungsgemeinschaften aufgehoben werden und bisherige Ausschlussgebiete entfallen. „Wenn es Ausschlussgebiete nur auf 20% der Landesfläche gibt, werden wir ohne Not eine flächenhaft durch Windkraftanlagen überformte Landschaft erhalten. Neben einem naturverträglichen Ausbau der Erneuerbaren Energien -  wie der wichtigen Windkraft - muss auch Energiesparen im Vordergrund stehen. Klimaschutz darf die Ziele des Naturschutzes und der Erholung des Menschen nicht konterkarieren“, so die Verbände abschließend.

Anhang:

PM als Download (PDF, 158 KB)

V.i.S.d.P. und für Rückfragen:

Siegfried Schuch, Vorsitzender NABU Rheinland-Pfalz, Tel. 06133-507988

Dr. Holger Schindler, Vorsitzender BUND Rheinland-Pfalz, Tel. 06306-701505

Sabine Yacoub, Geschäftsführerin BUND Rheinland-Pfalz, Tel. 06131-62706-0 

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