BUND Landesverband
Rheinland-Pfalz

Hahn: Drohendes Vertragsverletzungsverfahren

03. Januar 2006 | Naturschutz, Wälder

Wenn die Argumente ins Rutschen kommen

Noch am Tag vor Heiligabend hat ein Sprecher des Mainzer Umweltministeriums der Presse gegenüber den ökologischen Wert der den Flugplatzerweiterungsplänen auf dem Hahn hinderlichen potenziellen FFH-Fläche von knapp 2000 Hektar als offenbar sehr relativierbar eingeschätzt mit der Behauptung, bei den von Brüssel angemahnten Gebieten handle es sich um eine Größenordnung „im Promillebereich“, verglichen mit der Gesamtheit der durch das Land bereits gemeldeten FFH-Gebiete.

Das ist, als würde jemand argumentieren, die Fläche des Fritz-Walter-Stadions auf dem Kaiserslauterer Betzenberg betrage gerade mal 1 Promille der Fläche sämtlicher Sportstätten in Rheinland-Pfalz. Man könne daher mit gutem Gewissen auf dieses teure Bundesligastadion wegen seiner vernachlässigbaren Bedeutung für den rheinland-pfälzischen Fußballsport verzichten.

Oder man denkt an einen ertappten Alkoholsünder, der sich herausredet mit den Worten, was ist schon so schlimm an den 3 Promillen Alkohol, ich hab doch noch 997 Promille Blut in den Adern.


Mit Argumenten dieser Güteklasse reagiert derzeit die Landesregierung - offenbar ohne Einsicht in den Ernst der Lage - auf den am 19. Dezember bekannt gewordenen Umstand, dass von der Europäischen Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren (mit täglichen 790.000 Euro Strafgeldern) droht, falls nicht bis zum 19. Februar das Ahringsbachtal (DE6609301) in fachlich korrekter Abgrenzung nach Brüssel gemeldet worden ist.

Ulrich Mohr, BUND Rheinland-Pfalz (Pressesprecher)

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