Kohleheizkraftwerk Mainz: Aufhebung Sofortvollzug durch SGD Süd

30. Oktober 2009 | Kohle

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion hat die sofortige Vollziehung des immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids, der ersten Teilgenehmigung sowie der wasserrechtlichen Erlaubnisse aufgehoben.

Grundlage sei die Erklärung des Unternehmens gegenüber der SGD Süd, dass die Finanzierung derzeit nicht gesichert ist. Damit sei dem Sofortvollzug die Grundlage entzogen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Rheinland-Pfalz e. V. nimmt diese Nachricht mit Freude zur Kenntnis.

Dr. Bernhard Braun (BUND-Landesvorsitzender) erklärt: „Wir sehen die Aussetzung des Sofortvollzuges als Schritt in die richtige Richtung an und werten dies als Einstieg in den Ausstieg aus dem klimaschädlichen Kohlekraftwerksprojekt. Die Möglichkeiten für den Ausbau der erneuerbaren Energien müssen unverzüglich in Angriff genommen werden.“

Für Rückfragen:
Dr. Bernhard Braun, 0621 5294080 bzw. 0177-4638793
Dr. E. Manz  06131 62706-0 bzw. 0151 12273866 

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