BUND Landesverband
Rheinland-Pfalz

Land hat erneut die naturschutzrechtliche Messlatte gerissen

04. Dezember 2006 | Mobilität, Naturschutz

Planfeststellungsverfahren B50 neu - Hochmoselübergang

BUND warnt vor Kostenfalle Alternative bereits seit neun Jahren planfestgestellt

 

 

MAINZ. „Wir beschreiten unbeirrt den Rechtsweg, hoffen aber dennoch auf ei-ne gütliche Einigung mit dem Land. Damit wäre den Interessen von Natur und Umwelt wie auch den wirtschaftlichen Interessen der Mittelmosel am besten gedient“. So kommentierte Landesvorsitzende Heidelind Weidemann die heute eingereichte Klage und den Eilantrag des BUND Rheinland-Pfalz gegen den nachgebesserten Planfeststellungsbeschluss zum Hochmoselübergang bei Zeltingen-Rachtig im Zuge des Straßenprojektes B 50 neu. Der Eilantrag zielt auf Verhinderung des Sofortvollzuges der auf insgesamt sechs Jahre angelegten Bauarbeiten.

Sollte der BUND erfolgreich sein, dürfte er gleichzeitig den Steuerzahler vor einer unabsehbaren Kostenfalle bewahren. Zudem würden Touristen auch weiterhin an die Mosel und nicht über die Mosel hinweg fahren.

Auch der erneute Anlauf des Landes Rheinland-Pfalz, ein auf zehn himmelhohen Pfeilern ruhendes fast zwei Kilometer langes Brückenbauwerk über das Moseltal zu errichten, genügt keineswegs den geltenden naturschutzrechtlichen Normen. Die Messlatte für diese Einschätzung hatte vor drei Jahren das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auf Betreiben des BUND-Landesverbandes vorgegeben. Den geltenden Schutzvorschriften für das große Vogelschutzgebiet „Wälder zwischen Wittlich und Cochem“, insbesondere den im Bereich Rothenberg liegenden Brutgebieten von Mittel- und Schwarzspecht, wird auch in den überarbeiteten Planungsunterlagen weiterhin unzureichend Rechnung getragen. Auch die Grünbrücken auf dem Moselsporn werden den dort gefährdeten Fledermaus- und Vogelhabitaten zu wenig bringen.

Es geht nicht an, einzigartige Naturräume für ein Bauvorhaben zu opfern, das unter Kostengesichtspunkten ein einziges Luftschloss ist und die öffentliche Hand in eine nicht abzuschätzende Kostenfalle treiben würde. So sind, ohne dass dies in den Planungsunterlagen eine nennenswerte Rolle spielt, der Ürziger und der Graacher Hang bekannte Rutschgebiete. Die Graacher Bürger werden durch permanentes Abrutschrisiko gefährdet. Es ist nicht auszuschließen, dass Erschütterungen durch überschwere Baumaschinen und später durch den Schwerlastverkehr Hangrutschungen auslösen können. Auf der gegenüber liegenden Moselseite sollen im Ürziger Hang in bis in große Tiefen extrem brüchigem Material mehrere Brückenpfeiler gegründet werden. Heidelind Weidemann warnt angesichts der absehbaren Kostenexplosion: „Da kann man ja gleich Euros statt Beton in die Baugrube schütten“.

Völlig unsicher bleibt, ob sich ein auf Mauteinnahmen angewiesener Privatinvestor überhaupt finden lässt, dessen Hauptproblem mit Sicherheit Mautflüchtlinge sein werden. Es darf davon ausgegangen werden, dass diese ihr Heil auf den bereits heute bestehenden Straßen suchen werden. Letztlich müsste sich wieder der Steuerzahler die unvermeidlichen Defizite des Unternehmens aufbürden lassen.

Kaum in Euro bezifferbar sind die negativen Auswirkungen des landschaftsverschandelnden „Moselmonsters“ auf den Tourismus der betroffenen Gemeinden. Dieser dürfte nicht nur während der mehrjährigen Bauarbeiten weitgehend zum Erliegen kommen.

Es gibt durchaus Alternativen: Im BUND ist man fest davon überzeugt, dass das Verkehrsproblem an der Mittelmosel auch ohne die überzogene Maßnahme des Hochmoselübergangs zu lösen ist. Ein von den tatsächlichen Bedürfnisstrukturen ausgehender Vorschlag wäre zum Beispiel: Anbindung Autobahnkreuz A 1/A 60 bei Wittlich über die vorhandene Straßenverbindung bis Mülheim, dort über die Mosel und mit einem vernünftigen Moselaufstieg in den Hunsrück. Diese Variante muss von entsprechenden Lärmschutzmaßnahmen für die Bevölkerung der betroffenen Orte flankiert werden, die jetzt schon unter dem Verkehrslärm leiden.

Das Pikante an der Sache: Während die Landesregierung mit dem Hochmoselübergang immer noch gegen Windmühlen zu kämpfen bereit ist, liegt für den Hunsrückaufstieg als Teil des Alternativvorschlags des BUND bereits seit 1997 (!) ein Planfeststellungsbeschluss für den Bau einer 3. Fahrspur vor, der aber nie umgesetzt worden ist.

Für Rückfragen:
H. Weidemann 06532-93146 oder 01601401324
Dr. E. Manz: info@bund-rlp.de

Ulrich Mohr, BUND Rheinland-Pfalz (Pressesprecher)

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