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Rheinland-Pfalz

Landebahnverlängerung Hahn - Trotz eingeschränkter Flugerlaubnis: Ende offen

26. Januar 2006 | Mobilität, Wälder, Naturschutz

Mit der heute bekannt gewordenen Eilentscheidung des OVG Koblenz hat sich deutlich gezeigt, dass die Aussichten für das Hauptsacheverfahren zur Landebahnverlängerung auf dem Hahn weiterhin als offen anzusehen sind; es wird deutlich herausgestellt, dass mit der Zulassung des jetzigen eingeschränkten Flugbetriebes noch keine Vorfestlegung für den Ausgang der Hauptsache verbunden ist.

In dieser weiteren Eilentscheidung hat das OVG Koblenz nach dem Bau der inzwischen fertiggestellten Start- und Landebahn nun auch deren Nutzung, also einen entsprechenden Flugbetrieb, erlaubt, und zwar in die NO-Richtung. Allerdings ist die Nutzung nur insoweit zugelassen, als hierdurch keine weiteren Rodungsmaßnahmen notwendig werden, auch keine Wipfelkürzungen oder Einzelstammentnahmen. Durch eine solch eingeschränkte Nutzung sieht das Gericht die Rechte des Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) nicht als verletzt an, denn dadurch werden keine vollendete Tatsachen geschaffen. Das im SW der Bahn gelegene FFH-Gebiet Ahringsbachtal und die landesweit einzig festgestellten Gebiete der geschützten Mopsfledermaus sind davon nicht berührt.

Schon in der Entscheidung vom April 2005, den Bau der Start- und Landebahn zuzulassen, machte das Gericht deutlich, dies müsse der Betreiber auf eigenes Risiko und in eigener Beurteilung seiner Rechtsaussichten tun.

Weiter wird darauf hingewiesen, dass mit der jetzigen Entscheidung keine Umkehr der Hauptbetriebsrichtung erfolgt. Die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH habe betont, eine Nutzung in Richtung NO erfolge nur in geringer Zahl, so dass sich keine neuen Drittbetroffenheiten in Sachen Lärm ergäben.

Der BUND wird die Entwicklung aufmerksam beobachten. Eine Nutzung der NO-Richtung „über Gebühr“ ohne entsprechende Planungen und Berücksichtigung der Folgen wäre möglicherweise keine Verletzung rein naturschutzrechtlicher Belange, aber auf jeden Fall ein Eingriff in die Rechte der dort lebenden Menschen.

Für Rückfragen: RA Joy Hensel, Tel.: 0611-3417825
Heidelind Weidemann, Tel.: 06532-93146 oder 01601401324

Ulrich Mohr, BUND Rheinland-Pfalz (Pressesprecher) 

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