Das Land Rheinland-Pfalz nimmt beim Ausbau der Erneuerbaren Energien leider nur einen traurigen Platz im Mittelfeld ein. Nach Ansicht des BUND Landesverband Rheinland-Pfalz e. V. fehlt es der Landesregierung am Willen steuernd den Ausbau der Windenergie nach vorne zu treiben. Der Umweltverband wünscht sich von der Landesregierung klare Zielvorgaben für die Regionalen Planungsgemeinschaften, dass endlich sachgerechte Gesamtplanungen im Land vorgenommen werden.
In der aktuellen Studie "Leitstern 2010" der Agentur für Erneuerbare Energien, die dieser Tage veröffentlicht worden ist, landet Rheinland-Pfalz im Bundesländervergleich zum Ausbau und zur Förderung Erneuerbarer Energien im Gesamtergebnis nur auf einem schlechten 8. Platz. Das Ergebnis der Studie zeigt, dass vollmundige Erklärungen der Landesregierung zur Förderung regenerativer Energien bislang zu wenig in Taten umgesetzt worden sind.
„Die restriktive Haltung der Landesregierung zur Ausweisung von Vorrangflächen für die Windenergie bremst den Ausbau der regenerativen Energien. Stattdessen setzt man vielmehr auf die Initiative von einzelnen Gemeinden, die sich nach dem Windhundprinzip Windkraftstandorte sichern, ohne dass dabei regionale Zusammenhänge ausreichend berücksichtigt werden. Stattdessen muss die Landesregierung endlich das Steuerrad für die landesweite Entwicklung in die Hand nehmen, klare regionale Ausbauziele benennen und dabei auf die gleichartige Berücksichtigung von Naturschutzbelangen drängen“, erklärt Dr. Erwin Manz (BUND-Landesgeschäftsführer).
Der BUND Rheinland-Pfalz geht in seinem „Fahrplan Energiewende Rheinland-Pfalz“ davon aus, dass bis zum Jahr 2030 der elektrische Strom zu 100 % aus regenerativen Energiequellen erzeugt werden kann und muss. Zu diesem Zweck wären im Land jährlich 11 TWh Strom aus Windenergie zu erzeugen. Dazu wird eine Gesamtleistung von 4.800 MW benötigt. Mit der Ausweisung von mindestens 1 % der Landesfläche als Vorrangfläche für Windenergieanlagen kann der erforderliche Ausbau sicher gestellt werden. Derart klare Ausbauziele hätten eigentlich im Landesentwicklungsplan als verbindliches Ziel festgelegt und die Regionen zur Ausweisung entsprechender Vorranggebiete verpflichtet werden müssen.
Die Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe hat mit dem jetzt vorgelegten Entwurf des neuen Regionalen Raumordnungsplan den Beweis erbracht, dass eine solche Flächenbereitstellung möglich ist. Bei der Ausweisung von Vorranggebieten wurden alle relevanten Aspekte einbezogen, z. B. Windhöffigkeit, eigens zu diesem Zweck ermittelte Daten zum Arten- und Biotopschutz und der Abstand zu Siedlungsflächen. So konnte eine naturschutzverträgliche Standortkulisse selektiert und alle anderen Standorte für die Anlagen ausgeschlossen werden. Die Planung hat Vorbildcharakter für alle anderen Regionen im Land. Besonders kritisch bewertet der BUND die Vorgehensweise in der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald. Dort hat die Mitgliederversammlung der Planungsgemeinschaft beschlossen, auf regionaler Ebene das Thema nicht weiter zu verfolgen und alle Kompetenzen an die Kommunen zu übertragen. Wegen der Größe der Anlagen, der Konzentration in wenigen großen Windparks und zur Berücksichtigung der Naturschutzbelange können derartige Planungen nur auf regionaler Ebene erfolgen. Einzelne Orts- oder Verbandsgemeinden sind mit dem Instrument der Bauleitplanung überfordert. „Dies führt zu einem unsäglichen Planungschaos. Eine derart ungeregelte Entwicklung der Windenergie im Land schadet dem Klimaschutz und der konsequenten Umsetzung der Energiewende. Die Landesregierung bringt durch den Verzicht auf aktive Steuerung die Windenergie in Verruf.“ erklärt Manz weiter.
Der BUND erwartet darüber hinaus, dass auf Landesebene die Datenlage über Vogelzug, Rastplätze, empfindliche Großvögel und betroffene Fledermausarten verbessert und in die Abwägung der Regionen eingestellt wird. Manz erklärt: „Es nutzt nichts, den Kopf in den Sand zustecken und die Gefährdungen für Arten zu ignorieren. Vielmehr muss man alles Wissen zusammen tragen, um auf gesicherter Datenbasis in einem transparenten Prozess sachgerechte Entscheidungen zu treffen.“
Weitere Informationen:
- BUND-Fahrplan Energiewende
- BUND-Position Naturschutz und Windenergie
- BUND-Position zur Behandlung des Ausbaus der Windenergie in der Landes- und Regionalplanung
Für Rückfragen:
Dr. E. Manz 06131 62706-0 bzw. 0151 12273866